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FMA erlässt Verordnung über Informationspflichten für Pensionskassen

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat eine Informationspflichtenverordnung für Pensionskassen, kurz „InfoV-PK“, erlassen.
Von Redaktion
14. Dezember 2012

Die FMA hat am 10. Dezember 2012 die Verordnung „Inhalt und Gliederung der Information einer Pensionskasse an Anwartschaftsberechtigte, Leistungsberechtigte, Hinterbliebene oder Versicherte“ (Informationspflichtenverordnung Pensionskassen – InfoV-PK) ausgegeben.

Diese Verordnung regelt Informationspflichten betreffend das Lebensphasenmodell, wie etwa Informationen zu Wechselmöglichkeiten innerhalb einer Pensionskasse oder von einer Pensionskasse zu einer betrieblichen Kollektivversicherung.

Diese Informationspflichten sind ab 1. Jänner 2013 anzuwenden. Zudem regelt die Verordnung Informationspflichten im Rahmen der jährlichen Kontonachricht sowie bei Eintritt des Leistungsfalles, welche ab 1. Jänner 2014 anzuwenden sind.

Weblink

Volltext der Verordnung auf der FMA-Website

(Quelle: FMA)

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