FMA verlängert neuerlich Verbot für ungedeckte Leerverkäufe in bestimmte Finanztitel
29. Mai 2012
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA verlängert das bis 31. Mai 2012 befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe am Kassamarkt in Aktien der „Erste Group Bank AG", „Raiffeisen Bank International AG", „UNIQA Versicherungen AG" und „VIENNA INSURANCE GROUP Wiener Städtische Versicherung AG" per Verordnung um fünf Monate bis einschließlich 31. Oktober 2012.
Diese Maßnahme stützt sich auf § 48d Abs. 12 Börsegesetz. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen, die „Market Maker" oder „Specialists" im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen.
Quelle: FMA
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