Navigation
Seiteninhalt

Neue Informationspflichten bei Pensionskassen & Lebensversicherern

Die FMA Anfang des Jahres zwei neue Regularien veröffentlicht, die die Informationspflichten für Pensionskassen erweitern. Auch die Informationspflichten in der Lebensversicherung wurden ausgebaut.
Von Redaktion
10. Januar 2019

Sowohl die novellierte Informationspflichtenverordnung, als auch die Mindeststandards für die Informationen von Pensionskassen an Anwartschafts- und Leistungsberechtigte sollen für größere Transparenz in der betrieblichen Altersvorsorge sorgen.

Erweiterte Informationspflichten für Pensionskassen

Mit der Novelle der Informationspflichtenverordnung für Pensionskassen verpflichtet die FMA die Pensionskassen zur Angabe, welche Auszahlungsoptionen zur Verfügung stehen, wenn ein Begünstigter das im Pensionskassenvertrag festgelegte Pensionsalter erreicht hat. Zusätzlich zu dieser Verordnung hat die FMA ihre Mindeststandards über Informationspflichten aktualisiert. Die Neuerungen betreffen die Informationen, die Anwartschaftsberechtigte bei Einbeziehung in die Pensionskassenvorsorge, sowie bei einem Firmenaustritt vor Eintritt eines Leistungsfalles erhalten müssen.

Die neuen Anforderungen gehen auf die europäische Pensionsfondsrichtlinie IORP II zurück, die durch die seit Ende November 2018 gültige Novellierung des Pensionskassengesetzes in österreichisches Recht umgesetzt wurde.

Mehr Kostentransparenz für Kunden von Lebensversicherungen

Bereits vor einigen Wochen hat die FMA die Informationspflichten in der Lebensversicherung ausgebaut. Seit dem 1. Oktober 2018 sind Versicherungsnehmer über den Gesamtkostenbetrag ihrer Lebensversicherung und die Auswirkungen dieser Gesamtkosten auf ihre Versicherungsleistung zu informieren. Versicherer müssen dazu in einem von der FMA vorgegebenen, standardisierten Format darstellen, welcher Anteil der eingezahlten Prämie investiert wird und wie hoch der voraussichtliche prozentuelle Anteil der Kosten an der einbezahlten Prämiensumme bzw. der Performance der Veranlagung ist.

Mit dem sogenannten LIPID (Life Insurance Product Information Document) liegt nunmehr ein standardisiertes Format für Risikolebensversicherungsprodukte vor. Damit sollen Versicherungsprodukte für Versicherungsnehmer verständlicher und vergleichbarer werden.

(Quelle: FMA)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...