FMA untersagt Versicherungsunternehmen Vertrieb von Credit Default Swaps
17. Oktober 2012
Die FMA stellt per „Rundschreiben an die Versicherungsunternehmen betreffend Credit Default Swaps (CDS)“ klar, dass die Begebung bzw. der Verkauf von CDS durch Versicherungsunternehmen unzulässig ist.
Die FMA weist darauf hin, dass CDS nach derzeit allgemein anerkannter Ansicht, die auch von den europäischen Aufsichtsbehörden geteilt wird, kein Versicherungsgeschäft darstellen. Bei CDS sei zwar in der Regel auch die Abdeckung eines bestimmten wirtschaftlichen Risikos eines Dritten beabsichtigt, es werde aber bewusst versucht, dieses Ziel mit anderen Mitteln als jenen einer Versicherung zu erreichen, weil gerade die Anwendung der für ein Versicherungsgeschäft geltenden Bestimmungen vermieden werden soll.
Durch das Verbot sogenannter versicherungsfremder Geschäfte soll verhindert werden, dass Versicherungsunternehmen abseits ihres Versicherungsgeschäftes und der dafür vorgesehenen Schutzvorschriften Risiken eingehen, die ihr Geschäftsergebnis und dadurch auch die Interessen der Versicherten beeinträchtigen oder gefährden könnten.
Weblink
Volltext des Rundschreibens der FMA-Website
(Quelle: FMA)
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