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Nach OGH-Urteil: Mehr Geld für Kassa-Kräfte?

Handelskonzerne müssen Personal an der Scanner-Kassa in der Beschäftigungsgruppe 3 einordnen, entschied der OGH. Die Gewerkschaft sieht eine Grundsatzentscheidung und fordert betroffene Angestellte auf, die richtige Einstufung geltend zu machen.
Von Redaktion
17. August 2011

Die Tätigkeit an einer Scannerkasse im Supermarkt erfordere aufgrund der ständig steigenden Anforderungen des Kassiervorganges erhöhte Konzentration bei der Registrierung der gekauften Artikel und beim Zahlungsvorgang, heißt es in der Urteilsbegründung des OGH. Mit der Entscheidung gibt das oberste Gericht einer Kassiererin Recht, die falsch in die Beschäftigungsgruppe 2 statt 3 eingestuft worden war.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Wolfgang Katzian, glaubt, dass diese Richtungsentscheidung „mehr Rechtssicherheit und mehr Gehalt für zehntausende, vorwiegend weibliche Beschäftigte im Handel“ bringen werde.

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