Mobilitätsplattformen behindert? – Bundeskartellamt prüft Bahn
02. Dezember 2019
Auf Mobilitätsplattformen können Reisende online oder über Apps Reiseinformationen abfragen, Verkehrsmittel miteinander vergleichen und Tickets bzw. Fahrkarten buchen. Einige Mobilitätsplattformen bieten Fahrgästen auch bereits die Organisation und Buchung ganzer Reiseverläufe mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln an.
Im Fokus der Untersuchung des Bundeskartellamtes steht unter anderem die Frage, ob die Deutsche Bahn Mobilitätsplattformen in Bezug auf Werbung in App Stores, auf Suchmaschinen und in sozialen Netzwerken Beschränkungen auferlegt.
Untersucht werden auch Hinweise auf Vorgaben der Deutsche Bahn, wonach Plattformen auf DB-Fahrscheine keinerlei Rabatte gewähren dürfen. Außerdem soll geklärt werden, inwieweit Mobilitätsplattformen Zugang zu aktuellen Abfahrts- und Verspätungsdaten erhalten müssen, um neue Mobilitätskonzepte wie durchgängige, intermodale Reiseketten anbieten zu können.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, bekräftigte: „Wir gehen dem nach und werden prüfen, ob die Deutsche Bahn AG die Auffindbarkeit und Attraktivität von Mobilitätsplattformen für Verbraucher zu Unrecht einschränkt.“
In den kommenden Wochen wird das Bundeskartellamt im Rahmen seiner Ermittlungen verschiedene Marktteilnehmer schriftlich und mündlich befragen.
(Quelle: Bundeskartellamt)
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