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EU-Kommission genehmigt Übernahme von Orange durch „3“ unter Auflagen

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Orange-Mobilfunksparte in Österreich durch Hutchison 3G (H3G) nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Genehmigung erfolgte jedoch vorbehaltlich der Umsetzung eines Pakets von Verpflichtungsangeboten, die den Eintritt neuer Marktteilnehmer in den österreichischen Mobilfunkmarkt erleichtern sollen.
Von Redaktion
13. Dezember 2012

Da in Österreich nur vier Mobilfunkbetreiber tätig sind, hatte die Kommission Bedenken, die Ausschaltung eines Wettbewerbers könnte den Wettbewerb beeinträchtigen und höhere Preise zum Nachteil der Endnutzer zur Folge haben. Um diese Bedenken auszuräumen, schlug H3G Abhilfemaßnahmen vor, die insbesondere die Veräußerung von Frequenzrechten und damit verbundenen Rechten sowie die Gewährung des Zugangs zu seinem Netz auf Vorleistungsebene beinhalten. In Anbetracht dieser Verpflichtungsangebote kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Übernahme in der geänderten Form wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist.

„Die europäischen Verbraucher nutzen zunehmend Mobiltelefone, um Daten hochzuladen und zu übertragen. Neue mobile Datendienste sind daher ein starker Wachstumsfaktor. Allerdings sind auch die Risiken nicht zu vernachlässigen, die mit einer stärkeren Konzentration auf den nationalen Mobilfunkmärkten einhergehen. Die von H3G vorgeschlagenen Verpflichtungen bieten Gewähr dafür, dass der Wettbewerb gewahrt wird, sodass die österreichischen Verbraucher weiterhin von Innovationen und fairen Preisen profitieren können“, erklärte der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Joaquín Almunia.

Verpflichtungszusagen von H3G

  1. H3G wird Frequenzrechte und zusätzliche Reche an ein Unternehmen veräußern, das künftig auf dem österreichischen Mobilfunkmarkt tätig werden will. Der potenzielle neue Mobilfunknetzbetreiber (MNO) wird nicht nur Frequenzrechte von H3G, sondern auch zusätzliche Frequenzrechte auf einer von der österreichischen Telekomregulierungsbehörde RTR durchgeführten Versteigerung im Jahr 2013 erwerben können. Die österreichische Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH wird Frequenzrechte für einen neuen Marktteilnehmer reservieren, damit dieser ein physisches Netz für Mobilfunkdienste in Österreich aufbauen kann. Ferner wird dieser Marktteilnehmer Vorzugsbedingungen für den Kauf von Sendestationen für den Aufbau seines Netzes erhalten.

  2. H3G wird in den kommenden zehn Jahren bis zu 16 Betreibern virtueller Mobilfunknetze (MVNO) zu vereinbarten Bedingungen Zugang zu bis zu 30 % seiner Netzkapazität auf Vorleistungsebene gewähren. Damit erhalten MVNO die Möglichkeit, Endverbrauchern in Österreich zu wettbewerbsfähigen Bedingungen Mobilfunkdienste anzubieten. MVNO müssen in der Regel mit einem Mobilfunknetzbetreiber eine Vereinbarung schließen, um für ihre Kunden Mobilfunkdienste erbringen zu können. 

  3. Ferner wird H3G die Übernahme von Orange erst vollziehen, wenn es mit einem MVNO eine Vereinbarung über den Zugang zu seinem Netz auf Vorleistungsebene geschlossen hat.

(Quelle: EU-Kommission)

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