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BWB leitet Ermittlungsverfahren gegen Amazon ein

Die BWB erhielt im Dezember 2018 Beschwerden gegen Amazon Services Europe aufgrund von unfairen Verhaltensweisen gegenüber österreichischen Händlern, die am Amazon-Marktplatz ihre Waren anbieten.
Von Redaktion
17. Februar 2019

Eröffnung des Ermittlungsverfahrens

Nach einer ersten Analyse des Sachverhaltes, Gesprächen mit der Europäischen Kommission und dem deutschen Bundeskartellamt hat die BWB ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen österreichisches und europäisches Kartellrecht eröffnet.

Geprüft wird, ob das Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung gegenüber Händlern missbraucht, die auf dem Amazon-Marktplatz aktiv sind und auf diesen angewiesen sind. Insbesondere untersucht die BWB die Konditionen, zu denen Amazon österreichischen Händlern Zutritt zu seinem Marktplatz gewährt.

Es besteht unter anderem der Verdacht, dass Amazon andere Händler auf seinem Marktplatz benachteiligt und dadurch versucht, seine eigenen Angebote zu bevorzugen.

Die Beschwerdepunkte

Der Handelsverband hat der BWB eine größere Anzahl an Beschwerden österreichischer Händler übermittelt, welche derzeit geprüft und vertiefend analysiert werden.
Die Beschwerden betreffen nach derzeitigem Stand folgende Verhaltensweisen:

  • Unbegründetes und plötzliches Sperren von Händlerkonten,

  • Verpflichtung die Einkaufspreise offen zu legen,

  • Hinzufügen von unrichtigen Lieferangaben durch Amazon bei den Händlern,

  • Unbegründeter Verlust von Produktrankings der Händler und

  • Gerichtsstandklauseln, die eine Klage erschweren.

Die Ermittlungen der BWB werden unter anderem Marktbefragungen umfassen. Ziel ist es, festzustellen, ob Amazon wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen anwendet und dadurch gegen das österreichische Kartellgesetz und europäisches Kartellrecht verstößt.

Thanner: "Internet kein rechtsfreier Raum"

"Die digitale Welt ist kein rechtsfreier Raum. Auch global agierende Unternehmen müssen sich an die österreichischen Gesetze halten. Die BWB wird vertieft prüfen. Es kann dazu kommen, dass bestimmte Vertragsklauseln durch Auflagen angepasst werden oder die BWB einen Antrag an das Kartellgericht auf Verhängung einer Geldbuße bzw. einen Abstellungsantrag stellt. Zunächst müssen die Ergebnisse der Ermittlungen abgewartet werden", so Theodor Thanner, Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde.

Die BWB beabsichtigt laut eigenen Angaben, eng mit dem deutschen Bundeskartellamt zusammenzuarbeiten, das ebenfalls Ermittlungen im November 2018 aufgenommen hat. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung durch das Kartellgericht gilt die Unschuldsvermutung.

(Quelle: BWB)

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Redaktion

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