Mitarbeiterkontrollen: Kritik an Schlecker
22. September 2010
Die aktuelle Betriebsvereinbarung der Drogeriehandelskette Schlecker stößt bei der Gewerkschaft der Privatangestellten GPA-djp auf heftige Kritik. Mit der Vereinbarung habe das Unternehmen „die Grundprinzipien eines menschenwürdigen Umganges mit den Angestellten verlassen“, wettert der stellvertretende Bundesgeschäftsführer der GPA-djp, Karl Proyer, in einer Aussendung.
Die zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung von Schlecker abgeschlossene Betriebsvereinbarung erlaubt umfangreiche Kontrollen. Neben privaten Taschen oder Einkaufskörben sollen auch Kleiderspinde und Kleiderkästen, Tresore „und deren Inhalte“, Kassenbestände, Bestellbücher und Unterlagen untersucht werden dürfen. Die Vereinbarung gilt allerdings nur für Angestellte in den Filialen, Mitarbeiter in der Zentrale und in den Logistik-Centern sind nicht betroffen.
Generalverdacht
Mit einer solchen Vereinbarung würden alle Angestellten in den Verkaufsfilialen unter einen „unfassbaren Generalverdacht bezüglich Diebstahl“ gestellt, so Proyer. Das zum Schutz von Arbeitnehmern gedachte Instrument der Betriebsvereinbarung werde durch ein solches Vorgehen ad absurdum geführt.
Als ersten Schritt zur „Verbesserung der Vereinbarung“ hat die GPA-djp Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzkommission eingebracht. Gleichzeitig fordert die Gewerkschaft Geschäftsführung und Betriebsrat von Schlecker auf, die Vereinbarung „rasch zu entschärfen“.
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