Missbrauchsaufsicht im Strombereich: Neuer Leitfaden publiziert
30. September 2019
Der Leitfaden erläutert die Zielrichtung, die Regeln für die Anwendung und die Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf dem Stromerstabsatzmarkt und behandelt Auslegungsfragen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) in Bezug auf den Energiegroßhandel. Der Leitfaden wurde von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt gemeinsam erstellt.
Der Entwurf des Leitfadens wurde vom 20. März bis 20. Mai 2019 schriftlich konsultiert. In der Konsultation des Leitfadens wurden insgesamt 12 Stellungnahmen von Stromerzeugungsunternehmen, Verbänden, Strombörsen, einer nationalen Regulierungsbehörde und einem wissenschaftlichen Institut abgegeben. Die Stellungnahmen wurden intensiv ausgewertet und für die Finalisierung des Leitfadens berücksichtigt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, glaubt, dass das Thema Marktmacht in der Stromerzeugung durch die Abschaltung der letzten Atomkraftwerke und des geplanten Kohleausstiegs an Bedeutung gewinnen werde. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, stellt fest: „Der Leitfaden schafft Klarheit bei den Marktteilnehmern, indem er herausstellt, dass Preisspitzen, die als Ergebnis der freien Preisbildung ein faires und auf Wettbewerb beruhendes Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage widerspiegeln, nicht unter das Marktmanipulationsverbot des Energiegroßhandelsrechts fallen.“
(Quelle: Bundeskartellamt)
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