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EU genehmigt Übernahme der Nylonsparte von Solvay durch BASF

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Nylonsparte von Solvay durch BASF nach der EU‑Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung erfolgt unter der Auflage, dass in den Verpflichtungsangeboten vorgeschlagene Unternehmensteile veräußert werden.
Von Redaktion
24. Januar 2019

Der Beschluss vom Freitag letzter Woche wurde nach einer eingehenden Prüfung des Übernahmevorhabens erlassen. Er betrifft die Unternehmen Solvay und BASF, die beide in der Nylonindustrie tätig sind und sowohl Nylonverbindungen als auch Nylonfasern herstellen.

Die Untersuchung der Kommission

Im Anschluss an ihre eingehende Marktuntersuchung äußerte die Kommission folgende wettbewerbsrechtliche Bedenken zu dem Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form:

  • Nach Ansicht der Kommission war damit zu rechnen, dass der Zusammenschluss zu einer Verringerung der Zahl geeigneter Lieferanten und wahrscheinlich auch zu einem Anstieg der Preise auf einer Reihe von Märkten führen würde, die mit der Nylonindustrie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verbindung stehen: den Märkten für Adiponitril (ADN), ein wichtiges Vorprodukt für die Nylon-6.6-Wertschöpfungskette, sowie für Hexamethylendiamin, Adipinsäure, Hexamethylendiaminadipat, Basispolymere für Nylon 6.6, den technischen Kunststoff Nylon 6.6 und 3D-Druckpulver aus Nylon 6.

  • Aufgrund der begrenzten Anzahl der Anbieter von Zwischenprodukten hätte das neu aufgestellte Unternehmen ferner die Möglichkeit und den Anreiz gehabt, den Zugang seiner Wettbewerber zu wesentlichen Vorprodukten wie ADN, Hexamethylendiamin, Adipinsäure, Hexamethylendiaminadipat und Basispolymeren für Nylon 6.6 im EWR zu beschränken.

In Anbetracht der hohen Markteintrittsschranken – insbesondere weil der für einen wirksamen Wettbewerb entscheidende Zugang zu wesentlichen Vorprodukten begrenzt ist – war zudem nicht davon auszugehen, dass die gegenwärtige Wettbewerbsintensität durch neue Marktteilnehmer gewahrt werden könnte.

Die Verpflichtungsangebote

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, haben BASF und Solvay folgende Verpflichtungsangebote unterbreitet:

  • die Veräußerung der Produktionsanlagen von Solvay in Belle-Etoile und Valence (Frankreich), Gorzow (Polen) und Blanes (Spanien) an einen einzigen geeigneten Käufer. In diesen Werken werden Hexamethylendiamin, Hexamethylendiaminadipat, Basispolymere für Nylon 6.6, der technische Kunststoff Nylon 6.6 und 3D-Druckpulver aus Nylon 6 hergestellt;

  • die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens des aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmens und des Käufers der zu veräußernden Vermögenswerte am Standort Chalampé (Frankreich); dieses Gemeinschaftsunternehmen soll Adipinsäure herstellen;

  • langfristige ADN-Lieferverträge zur Deckung des Bedarfs der veräußerten Unternehmensteile.

Durch diese Verpflichtungen werden die Überschneidungen zwischen den Geschäftstätigkeiten von BASF und Solvay auf den Märkten, auf denen die Kommission wettbewerbsrechtliche Bedenken festgestellt hat, vollständig beseitigt.

Daher ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass der geplante Zusammenschluss unter Berücksichtigung der gegebenen Zusagen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den EWR hervorruft. Die Genehmigung der Kommission ist an die Bedingung geknüpft, dass die Zusagen vollständig erfüllt werden.

(Quelle: EU-Kommission)

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