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Max Weber zur Compliance

Der deutsche Soziologe Max Weber unterschied zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik. Eine Differenzierung, die Compliance-Verantwortlichen bei der Klärung von Konflikten nützlich sein kann.
Von Dipl.-Kfm. Thomas Schneider
05. Januar 2017

Tatsächlich hat sich der berühmte Soziologe Max Weber nie zur „Compliance“ geäußert, schon weil er das Wort nicht kannte. Dennoch können seine Gedanken dazu beitragen einen üblichen Konflikt zwischen Ergebnisverantwortlichen und Compliance Officern aus einer anderen Perspektive zu betrachten, die zu einer Versachlichung der Auseinandersetzung beitragen kann. Jeder Compliance Officer kennt die Situation, wenn er auf die Einhaltung einer Vorgabe besteht, der Gesprächspartner aber brüskiert feststellt, dass auf dieser Basis keine Geschäfte möglich seien und die unternehmerische Tätigkeit schlussendlich zum Erliegen kommen müsse.

Um auf dieser Basis einen tragfähigen Konsens zu entwickeln, ist es wichtig, die Perspektiven zu verstehen, die eigene und die des Gegenübers.

Max Weber trifft die berühmte Unterscheidung in Gesinnungs- und Verantwortungsethik. Erstes ist ganz den Wertgrundsätzen verpflichtet, lehnt Kompromisse ab und nimmt jegliche Kosten in Kauf, die aus dem entsprechenden Handeln entstehen. Im Grunde wird zwischen dem Handeln und seinen Wirkungen kein rationaler Zusammenhang gesehen. Die Gesinnung ist der Zweck, der die Mittel heiligt.

Dem stellt Weber die Verantwortungsethik gegenüber, die sich an der „Kultur“ orientiert, die eine Anpassung an politische, wirtschaftliche und sonstige Bedingungen vorsieht. Kultur ist der Kompromiss zwischen sachlichen und ethischen Forderungen. Ersteres – die radikale Nichtanpassung um der Werte willen – ist eine Gesinnungsethik, Zweites – die Kompromissbereitschaft um der Werte willen – die Verantwortungsethik.

Verantwortungsethik bedeutet, dass der Handelnde bereit ist, für die Folgen seiner Handlung geradezustehen und gegebenenfalls sein Handeln als gescheitert zu betrachten. Der Gesinnungsethiker handelt in Bezug auf seine Folgen ritualistisch, während der Verantwortungsethiker in Bezug auf Gesinnungen technisch handelt.

Dass der Compliance Officer tendenziell der Gesinnungsethik und der Geschäftsfeldverantwortliche eher der Verantwortungsethik folgt, ist nicht falsch. Die daraus resultierenden Konflikte gehören zum wirtschaftlichen Handeln. Gefährlich für das Unternehmen wird es, wenn kein Dialog und keine offene Auseinandersetzung mehr erfolgt. Ein erster Schritt der Konfliktlösung ist die Einordnung, sowohl des eigenen Standpunktes, als auch des Standpunktes des Gegenübers in die Unterscheidung, welche Max Weber trifft.

Darauf aufbauend kann schrittweise ein Kompromiss gefunden werden, der beiden Ansprüchen gerecht werden und sowohl vom Gesinnungs- wie vom Verantwortungsethiker getragen werden kann. Die Verabsolutierung einer Perspektive führt in die Sackgasse, ein Unternehmen im Kleinen, eine Gesellschaft im Großen.

Buchtipp: „Verhaltensorientierte Compliance“

Cover: Verhaltensorientierte Compliance, © ESV
Cover: Verhaltensorientierte Compliance

Was verhaltenswissenschaftliche Ansätze und Methoden für effektives Compliance-Management leisten, untersucht das Werk „Verhaltensorientierte Compliance“ von Thomas Schneider und Carina Geckert (Erich Schmidt Verlag).

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Dipl.-Kfm. Thomas Schneider

Dipl.-Kfm. Thomas Schneider verantwortet seit 2021 die Interne Revision und Corporate Compliance eines Lebensmittelgroßhändlers. Zuvor war er in der Internen Revision eines Herstellers von Investit...