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Compliance, 1961

Im Jahr 1961 lud der US-Senat namhafte US-Elektrounternehmen zu einer Anhörung wegen vermuteter Preisabsprachen vor. Der Abschlussbericht des Senats gibt seltene Einblicke in den Umgang von Unternehmen mit Kartellrechts-Compliance. Läuft es heute anders?
Von Dipl.-Kfm. Thomas Schneider
09. September 2015

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und die damit verbundenen Strafen gelangen meistens in die Öffentlichkeit. Das Verhalten der Unternehmen, genauer der beteiligten Mitarbeiter, ist in diesen Fällen jedoch weitgehend unbekannt. Zwischen Aufdeckung und Straffestlegung liegen allenfalls das pauschale Bekenntnis zur Compliance und das Versprechen, einen konsequenten Kulturwandel einzuleiten. Wie sich die Unternehmen verteidigen und was tatsächlich im Unternehmen abgelaufen ist, erfährt die Öffentlichkeit meist nicht, wenn zwischen Unternehmen und Ermittlungsbehörden ein „Deal“ vereinbart wird.

Business Adventures…

Entsprechende Veröffentlichungen gibt es allerdings aus den USA. Eine interessante Darstellung stammt aus dem bereits im Jahr 1968 veröffentlichten Buch „Business Adventures“ von John Brooks, welches 2015 auf Deutsch erschienen ist. Darin werden „Zwölf lehrreiche Geschichten aus der Welt der Wall Street“ thematisiert. Das Kapitel 7 trägt die Überschrift: „Beeindruckende Philosophien“ und behandelt einen Vorfall von 1961 (!). Fast alles hat sich in der Wirtschaftswelt seitdem verändert, aber gilt das auch für die Einstellung zur Compliance und die Argumente der betroffenen Unternehmen?

Der Leser selber kann entschieden, ob es sich um eine nostalgische Momentaufnahme oder eine unverändert aktuelle Situationsbeschreibung handelt.

Seltene Einblicke

Zwischen 1956 an bis 1959 waren praktisch alle namhaften US-Elektrounternehmen in Preisabsprachen verwickelt, größtes Mitglied der Gruppe war General Electric. Hierzu gab es 1961 eine Anhörung vor dem US-Senat, die zu einem Abschlussbericht mit 1.459 Seiten führte. Die folgenden Zeilen zitieren aus dem oben angeführten Buchkapitel.

Die Führung von General Electric (GE) hatte seit Jahren versucht, GE in der Öffentlichkeit als Musterbeispiel für erfolgreiche Tugendhaftigkeit erscheinen zu lassen. Bereits acht Jahre vor dem Vorfall gab es bei GE die Regel 20.5: Kein Mitarbeiter darf mit einem Konkurrenten Übereinkünfte zu Preisen, Verkaufsbedingungen etc. treffen oder irgendwelche relevanten Informationen austauschen.

Die Öffentlichkeitsarbeiter standen vor der Wahl, in der Affäre, insbesondere vor der Anhörung im Senat, die betroffenen Mitarbeiter entweder als Schurken oder Idioten erscheinen zu lassen. Letztlich neigten sie stark der Variante „Idiot“ zu, Richter Ganey wählte dagegen die Variante „Schurke“.

Augenzwinkernde Compliance

Wenn ein Mitarbeiter eine mündliche Anweisung von seinem Chef erhielt, musste er zunächst herausfinden, ob sie wirklich das bedeuten sollte, was sie zu bedeuten schien, oder doch das genaue Gegenteil. Manche GE-Führungskräfte hatten offenbar eine Zeit lang die Angewohnheit, vielsagend zu zwinkern, wenn sie die 20.5-Anweisung aussprachen oder weitergaben.

Auf den Einwand seitens GE, dass es sich bei den Wettbewerbsverstößen wohl um ein Kommunikationsproblem handelte, antwortete Senator Hard: Sie können kommunizieren, bis Sie tot und beerdigt sind. Aber wenn es sich dabei um Gesetzte handelt, die Sie für nichts als Folklore halten, … dann werden Sie ihr Paket niemals verkauft bekommen.

Pest oder Cholera?

Die Möglichkeiten für die betroffenen Mitarbeiter waren bei diesem Verhalten ihrer Vorgesetzten begrenzt. Sie konnten kündigen, die direkte Anweisung der Vorgesetzten missachten oder diese ausführen und damit gegen das Kartellrecht verstoßen, ohne auf Schutz vor den möglichen Konsequenzen hoffen zu dürfen.

Das Ende der Untersuchungen fiel wie erwartet aus: Die oberste Führung von GE kam unbeschadet aus der Sache heraus. Belegen ließ sich, dass relativ viele Stufen der Organisation verwickelt waren, nicht aber, dass dies auch für die höchste galt.

Der Leser mag beurteilen, inwieweit sich die Compliance-Welt in über 50 Jahren entwickelt hat.

Autoren

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Dipl.-Kfm. Thomas Schneider

Dipl.-Kfm. Thomas Schneider verantwortet seit 2021 die Interne Revision und Corporate Compliance eines Lebensmittelgroßhändlers. Zuvor war er in der Internen Revision eines Herstellers von Investit...