Navigation
Seiteninhalt

Matratzenhersteller: Erstes Bußgeld wegen vertikaler Preisbindung verhängt

Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 8,2 Mio. Euro gegen den Matratzenhersteller Recticel verhängt. Geahndet werden unerlaubte Preisvorgaben an Einzelhändler.
Von Redaktion
22. August 2014

Von Juli 2005 bis Dezember 2009 hatten Verantwortliche der Recticel Schlafkomfort GmbH (bekannt unter der Marke „Schlaraffia“) mit ihren Händlern vereinbart, bestimmte strategische Schlaraffia-Produkte grundsätzlich nicht unter den vom Hersteller vorgegebenen Verkaufspreisen anzubieten.

Laut Bundeskartellamt erfolgten diese verbotenen „vertikalen Preisbindungen“ im Rahmen von Gesprächen mit und durch Schreiben an Einzelhändler, in denen auf die Einhaltung der Mindestverkaufspreise hingewiesen oder darum gebeten wurde.

Grundsätzlich bestand zwischen Hersteller und Händlern die Übereinkunft, dass die vorgegebenen Mindestverkaufspreise für die strategischen Produkte eingehalten werden. Wichen dennoch einzelne Händler von den Vorgaben ab und beschwerten sich andere Händler darüber, so wurden die abweichenden Händler, oft erfolgreich, zu einer Preiserhöhung gedrängt.

Dies galt sowohl für den stationären als auch für den Online-Handel, wobei auf letzterem ein besonderes Augenmerk lag, da ab dem Jahr 2005 Schlaraffia-Produkte immer stärker über das Internet vertrieben wurden.

Als Reaktion auf zunehmende Umsätze im Internetvertrieb wurde ausgewählten Online-Händlern das Angebot gemacht, als sogenannter „autorisierter Schlaraffia Online-Händler“ weiterhin mit dem Logo und den Daten der Recticel im Internet werben zu dürfen, wenn sie die vorgegebenen Mindestverkaufspreise bei den strategischen Produktlinien nicht unterschritten. Verstöße sollten aufgegriffen werden, z.B. in Einzelfällen durch die Sperrung des Händlers bei Google-Adwords oder die Sperrung des Händlers bei Ebay im Rahmen der Anwendung des Ebay-Markenschutzprogramms wegen unerlaubter Nutzung der Herstellerdaten.

Einigen Händlern wurde auch mit Lieferverzögerungen oder rechtlichen Schritten gedroht, wenn sie ihre Angebote nicht an die von der Recticel vorgegebenen Mindestverkaufspreise für die Produkte anpassten.

Anhaltspunkte für wettbewerbswidrige horizontale Absprachen zwischen den Herstellern von Matratzen haben die Ermittlungen nicht ergeben.

Eingeleitet wurde das Verfahren auf der Grundlage von Beschwerden aus dem Markt. In der Folge hatte das Bundeskartellamt im August 2011 eine Durchsuchung bei verschiedenen Unternehmen der Branche durchgeführt. Verfahren gegen drei weitere Hersteller werden derzeit noch fortgeführt.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass die Recticel Schlafkomfort GmbH mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat und eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt werden konnte.

(Quelle: Bundeskartellamt)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...