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BWB schlägt Leitlinien zu vertikalen Preisbindungen vor

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat heute den Entwurf eines Standpunktes zu vertikalen Preisbindungen veröffentlicht. Diese Leitlinien sollen Handelsunternehmen und deren Lieferanten helfen, sich kartellrechtskonform zu verhalten.
Von Redaktion
13. Juni 2013

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat heute, 13. Juni 2013, einen Leitlinienentwurf zu vertikalen Preisbindungen veröffentlicht.  

Vertikale Preisbindungen liegen vor, wenn Lieferanten oder Produzenten mit ihren Händlern das Preisniveau abstimmen, das die Händler von ihren Kunden verlangen sollen.

Solche vorgegebenen Mindestpreise und Preisvereinbarungen für den Weiterverkauf sind verboten, weil sie den preislichen Wettbewerb beschränken und ein höheres Preisniveau bewirken. In der österreichischen Praxis treten oft zusätzlich zu diesen Preisbindungen horizontale Abstimmungselemente zwischen Handelsunternehmen auf oder Behinderung der Absatzkanäle. Ebenso unzulässig sind Gebietsabsprachen oder das Verbot des passiven Verkaufes.

In den letzten zwei Jahren ist die BWB im Zuge ihrer Ermittlungstätigkeit auf mehrere Fälle wettbewerbsbeschränkender Preisvereinbarungen zwischen Produzenten und dem Einzelhandel gestoßen. Von Verfahren und laufenden Ermittlungen sind Unternehmen in den Branchen Dämmstoffhandel, Elektrohandel, Lebensmittelhandel betroffen.

Die Leitlinien sollen zusätzlich zu gesetzlichen Bestimmungen erhöhte Rechtssicherheit und Transparenz für alle betroffenen Wirtschaftskreise schaffen, indem sie einen konkreten Verhaltenskatalog aufstellen. An diesem können sich sowohl Unternehmen als auch Verbraucher orientieren.

Die Bundeswettbewerbsbehörde lädt Konsumenten, Interessensvertretungen, Konsumentenschutzorganisationen, Unternehmen und sonstige interessierte Parteien ein, bis zum 1. August 2013 Stellungnahmen und Kommentare zum Leitlinienvorschlag abzugeben. Und zwar per E-Mail an wettbewerb@bwb.gv.at (Betreff: Leitfaden)

Nach einer Begutachtung der eingegangenen Stellungnahmen wird die BWB eine abschließende Fassung des Standpunktes auf ihrer Homepage veröffentlichen.

Weblinks

(Quelle: BWB)

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