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Bundeskartellamt kritisiert ASICS wegen Online-Vertrieb

Der Laufschuhhersteller ASICS behindert nach Ansicht des deutschen Bundeskartellamts den freien Internetvertrieb. Bis Anfang Juni soll das Unternehmen zu den Vorwürfen Stellung nehmen.
Von Redaktion
30. April 2014

Das selektive Vertriebssystem von ASICS Deutschland, in dem Laufschuhe nur über autorisierte Händler an Endkunden verkauft werden, enthält eine Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen. Zu diesem Schluss kommt das Bundeskartellamt nach vorläufiger Prüfung. Vor allem die weitgehende Behinderung des Internetvertriebs stößt auf Skepsis bei den Wettbewerbshütern. Das Unternehmen ist gestern eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10. Juni 2014 eingeräumt worden.

Das Bundeskartellamt kritisiert insbesondere, dass den Händlern die Nutzung von Online-Marktplätzen wie eBay oder Amazon ohne Ausnahme untersagt wird. Die Behörde bemängelt auch, dass ASICS seinen Händlern die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen verbietet. Ferner dürfen die Markenzeichen von ASICS nicht auf Internetseiten Dritter verwendet werden, auch nicht um Kunden auf den Online-Shop des autorisierten ASICS-Händlers zu leiten. Das Bundeskartellamt sieht jedes dieser drei pauschalen Verbote für sich genommen als eine unzulässige Kernbeschränkung an. Zusammen begründeten diese Verbote sogar ein de-facto-Verbot des Internetvertriebs.

Kritisch sieht das Bundeskartellamt über die Beschränkungen des Online-Vertriebs hinaus auch die sehr detaillierte Ausdifferenzierung des Vertriebssystems in über 20 Händlerkategorien, denen teilweise ein unterschiedliches Produktsortiment zugewiesen wird. Hieran sind die Händler auch bei Querlieferungen an andere zugelassene ASICS-Händler gebunden. Außerdem können viele der zugelassenen Händler nur ein eingeschränktes Produktsortiment an Endkunden verkaufen.

Viele Markenhersteller sind derzeit damit befasst, ihre selektiven Vertriebssysteme umzustellen und an die Gegebenheiten des Online-Vertriebs anzupassen. Das Bundeskartellamt führt in diesem Zusammenhang derzeit auch ein Verfahren gegen den Sportartikelhersteller Adidas.

Soweit Hersteller konkrete Fragen zur wettbewerbskonformen Ausgestaltung ihrer Selektivsysteme haben, steht das Bundeskartellamt grundsätzlich auch für Gespräche und eine Prüfung dieser Vorschläge bereit, heißt es in einer Aussendung.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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