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Kartellrecht: Brüssel prüft Biokraftstoff-Sektor

Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren gegen drei Ethanolhersteller eingeleitet. Geprüft wird ob, die Unternehmen die von einer Preisberichtsstelle veröffentlichten Ethanol-Benchmarks manipuliert haben.
Von Redaktion
09. Dezember 2015

Die Brüsseler Wettbewerbshüter untersuchen die Unternehmen Abengoa aus Spanien, Alcogroup aus Belgien und Lantmännen aus Schweden und ihre Tochtergesellschaften. Sie produzieren, vertreiben und handeln mit dem aus Biomasse hergestellten Alkohol Ethanol, das vor allem als Benzinzusatz und als Biokraftstoff für bestimmte Kraftfahrzeuge genutzt wird.

Vorsätzliche Preistreiberei?

Die Kommission hat den Verdacht, dass die genannten Unternehmen Absprachen über die Einreichung oder Unterstützung von Geboten getroffen haben, um die von der Preisberichtsstelle Platts veröffentlichten Ethanol-Benchmarks zu manipulieren und dadurch die Preise in die Höhe zu treiben.

Negative Auswirkungen auf die Umwelt

Sollten diese Praktiken sich bestätigen, läge ein wettbewerbsschädliches Verhalten vor, das die energiepolitischen Ziele der EU durch die erhöhten Preise für erneuerbare Energien und insbesondere im Verkehr genutzte Biokraftstoffe untergräbt.

Dies könnte den Einsatz von Biokraftstoffen als Alternative zu fossilen Brennstoffen bremsen und damit negative Folgen sowohl für die Verbraucher als auch die Umwelt bewirken, so die EU-Kommission in einer Pressemitteilung.

Benchmarks müssen zuverlässig sein

Die von Preisberichtstellen wie Platts ermittelten und veröffentlichten Preise werden sowohl in Europa als auch weltweit als Benchmark für den Rohstoffhandel auf den physischen Märkten und den Märkten für Finanzderivate genutzt.

Die Kommission hat im Jahr 2013 eine Verordnung zur Verbesserung der Steuerung, Integrität und Zuverlässigkeit von Benchmarks für Finanzinstrumente und Finanzkontrakte vorgeschlagen. Diese Verordnung steht kurz vor ihrer Verabschiedung durch Rat und Europäisches Parlament.

Die Kommission wird nun eine gründliche, vorrangige Untersuchung vornehmen. Die Einleitung des förmlichen Verfahrens greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

(Quelle: EU-Kommission)

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