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BWB geht gegen vertikale Preisbindungen im Elektronikhandel vor

Die BWB hat fünf Geldbußenanträge wegen kartellrechtswidriger vertikaler Preisbindungen beim Online-Verkauf von Unterhaltungs- und Haushaltselektronik gestellt. Die Ermittlungen der Behörde wurden von einem Zeitungsartikel ausgelöst.
Von Redaktion
24. März 2014

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat nach eigenen Angaben Ende Februar beim Kartellgericht fünf Gelbußenanträge in Höhe von insgesamt 2,1 Mio. Euro gegen österreichische Unternehmen der Elektronikindustrie und des Elektronikhandels eingebracht.

Die Zuwiderhandlungen betreffen laut der Behörde vor allem Unterhaltungs- und Haushaltselektronik. Auslöser für die Ermittlungen war ein Artikel über eine Studie der Wirtschaftsuniversität Wien zum Online-Handel gewesen, der Ende 2011 im Wirtschaftsblatt erschienen war. In dieser Studie hatten  47,2 Prozent der befragten Online-Händler angegeben, dass die Elektronikindustrie die Weiterverkaufspreise der Händler vorgebe und Druck gegen das Unterschreiten des vorgegebenen Preisniveaus ausübe.

Basierend auf diesen Ergebnissen nahm die Bundeswettbewerbsbehörde im Jahr 2012 eine Untersuchung des Online-Handels auf, die den Verdacht auf kartellrechtswidrige Preisabstimmungen der Elektronikindustrie in Bezug auf die Weiterverkaufspreise des Handels erhärtet hat.

Ein kartellrechtlicher Verstoß liegt laut BWB vor, wenn im Zusammenhang mit Preisbindungsmaßnahmen ein Absatzkanal (Online-Verkauf) behindert wird, um die Systematik der Preisbindung aufrechtzuerhalten. In diesem Sinne könne etwa die Ausschaltung (bzw. Behinderung) eines preisaktiven Internetanbieters dazu geeignet und bestimmt sein, die insgesamt herrschende Preisstabilität aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen.

(Quelle: BWB)

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