Navigation
Seiteninhalt

Mangelnde Unabhängigkeit: KPMG schließt Vergleich mit SEC

Der Wirtschaftsprüfer KPMG soll Unternehmen in den USA gleichzeitig geprüft und beraten haben. Um einer Anklage wegen des Verstoßes gegen Unabhängigkeitsregeln für Prüfer zu entgehen, einigte sich KPMG mit der US-Börsenaufsicht auf eine Vergleichszahlung von 8,2 Mio. Dollar.
Von Redaktion
28. Januar 2014

Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) wirft KPMG vor, für Wirtschaftsprüfer geltende Unabhängigkeitsregeln verletzt zu haben. Diese Regeln verlangen von Audit Managern, dass sie von den Aktiengesellschaften, die sie prüfen, völlig unabhängig sind, um eine objektive und unvoreingenommene Berichterstattung zu gewährleisten.

Ermittlungen der SEC zufolge hat KPMG für Konzerngesellschaften von Unternehmen, deren Bücher sie prüfte, Buchhaltungs- und Beratungsleistungen erbracht. Das ist nach den geltenden Bestimmungen verboten. Einige KPMG-Mitarbeiter besaßen darüber hinaus auch Aktien der von ihnen geprüften Unternehmen oder von Tochterfirmen dieser Unternehmen. Auch das verstößt gegen die geltenden Unabhängigkeitsregeln.

Die Verstöße fanden zwischen 2007 und 2011 statt. Laut SEC hat sich KPMG während dieses Zeitraums in Prüfberichten wiederholt als „unabhängig“ präsentiert, obwohl gleichzeitig für drei Klienten Leistungen erbracht wurden, die im Widerspruch zur Unabhängigkeit der Prüfer standen.

KPMG stimmte jetzt einer Vergleichszahlung von 8,2 Mio. US-Dollar zu, um einen Prozess zu vermeiden.

„Wirtschaftsprüfer sind ein wesentlicher Bestandteil für eine integre Finanzberichterstattung. Schon der bloße Anschein, dass deren Beurteilungen nicht objektiv sein könnten, kann das öffentliche Vertrauen in unsere Märkte untergraben“, sagte John T. Dugan von der SEC zu dem Fall.

Daneben beschäftigte sich die SEC in einem eigenen Bericht (s. Kasten) mit der Praxis von KPMG, an Prüfungs-Klienten Steuerexperten auszuleihen, die vor Ort und unter dem Management des Klienten bei der Steuerplanung halfen. Die Behörde stellt fest, dass sie solche Arrangements nicht für regelkonform hält.

Wirtschaftsprüfungsfirmen und Audit-Komitees sollten, so die SEC in dem Bericht, sorgsam abwägen, ob irgendeine angebotene Dienstleistung möglicherweise dazu führen könnte, dass die Prüfer wie Angestellte des Klienten wirken.

Download

(Quelle: SEC/ KP)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...