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Mangelhaftes CMS: Haftung des Vorstandes

In einer wegweisenden Entscheidung des LG München (10.12.2013, 5 HKO 1387/10) wurde kürzlich ein ehemaliger Finanzvorstand wegen eines mangelhaften Compliance-Management-Systems (CMS) zu 15 Mio. Euro Schadenersatz verurteilt. Was bedeutet das Urteil für die unternehmerische Praxis?
Von DDr. Alexander Petsche , Georg Dechant
31. August 2014 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2014, S. 6
Hintergrund Die klagende Partei, ein börsennotiertes Unternehmen mit weltweit über 400.000 Mitarbeitern, wurde in mehreren Verfahren in den USA und Deutschland zu Bußgeldern in dreistelliger Millionenhöhe verpflichtet. Bei der Klägerin hatte sich ein System schwarzer Kassen entwickelt. Über Scheinberaterverträge wurden Gelder abgezweigt und für Schmiergeldzahlungen ausländischer Amtsträger verwendet, um so lukrative Aufträge an Land zu ziehen. Während der Großteil der Vorstandsmitglieder sein...

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