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Lohngefälle zwischen Geschlechtern: Brüssel fordert mehr Transparenz

Die Europäische Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, Maßnahmen für mehr Transparenz bei den Löhnen zu ergreifen. So sollen die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen verringert werden.
Von Redaktion
10. März 2014

Der Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Stundenlohn von Frauen und Männern hat sich in den letzten Jahren kaum verändert. Europaweit stagniert dieses "geschlechtsspezifische Lohngefälle" bei 16,4 Prozent.

Die EU-Kommission misst einer größeren Transparenz bei Löhnen und Gehältern eine Schlüsselrolle zu, um dieses Gefälle zu verringern. Im Vorfeld des Internationalen Frauentags am 8. März hat Brüssel daher eine Empfehlung angenommen, in der sie die Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Lohntransparenz bei Frauen und Männern aufruft.

Empfohlen wird eine Reihe von Maßnahmen, unter anderem:

  • Auskunftsrechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Löhne und Gehälter für Frauen und Männer, einschließlich variabler Vergütungsbestandteile wie Boni oder Sachleistungen;

  • regelmäßige Berichterstattung der Arbeitgeber über die durchschnittliche Vergütung von Frauen und Männern nach Beschäftigtengruppe und Position (nur für große und mittlere Unternehmen);

  • Durchführung von Entgelt-Audits in Großunternehmen (also nicht in KMU), deren Ergebnisse den Arbeitnehmervertretern und Sozialpartnern auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden;

  • Einbeziehung des Aspekts der Entgeltgleichheit (einschließlich der Entgelt-Audits) in Tarifverhandlungen.

Je nach ihren nationalen Gegebenheiten sollen die Mitgliedstaaten mindestens eine dieser Maßnahmen umsetzen.

Als weitere Maßnahmen empfohlen werden unter anderem die Erhebung besserer und aktueller Statistiken über das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen, eine Präzisierung des Begriffs „gleichwertige Arbeit“ und die Förderung von Systemen zur geschlechtsneutralen Arbeitsbewertung und beruflichen Einstufung, eine Stärkung der Rolle nationaler Gleichstellungseinrichtungen bei der Bekämpfung der geschlechtsbezogenen Entgeltdiskriminierung, die Kontrolle und Durchsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts und Sensibilisierungsmaßnahmen.

Bis zum 31. Dezember 2015 müssen die Mitgliedstaaten der Kommission mitteilen, welche Schritte sie zur Umsetzung der Empfehlung ergriffen haben. Anschließend wird die Kommission bewerten, welche Fortschritte erzielt wurden und ob weiterer Handlungsbedarf besteht.

(Quelle: EU-Kommission)

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