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Lobbying in Washington: Strafe für Ernst & Young

Ernst & Young soll beim Gesetzgeber in Washington für die Interessen eigener Audit-Kunden lobbyiert haben. Weil das gegen die Unabhängigkeitsbestimmungen von Prüfern verstößt, hat sich das Unternehmen mit der US-Börsenaufsicht auf eine Vergleichszahlung von vier Mio. Dollar geeinigt.
Von Redaktion
17. Juli 2014

Die US-Börsenaufsicht SEC beschuldigt das Steuer- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen Ernst & Young (EY), durch Lobbyingaktivitäten für Audit-Klienten die Unabhängigkeitsregeln von Wirtschaftsprüfern verletzt zu haben. EY stimmte einem Vergleich in Höhe von vier Mio. Dollar (ca. drei Mio. Euro) zu, damit die Anklage fallen gelassen wird.

Ermittlungen der SEC hatten ergeben, dass Mitglieder der EY-Niederlassung in Washington beim Kongress im Interesse zweier Audit-Kunden lobbyierten. Solche Aktivitäten sind nach den SEC-Regeln zur Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüfern unzulässig, weil sie die Prüfer in die Position eines Anwalts des Kunden bringen.

Trotz dieser verbotenen Beratungsdienste im legislativen Bereich für die Kunden, stellte sich EY in Wirtschaftsprüfberichten wiederholt als „unabhängig“ dar.

„Die Unabhängigkeit der Prüfer ist essenziell für die Glaubwürdigkeit der Finanzberichterstattung. Wenn ein Prüfer als Anwalt des Kunden handelt, ist die Unabhängigkeit verletzt“, sagte Scott W. Friestad von der SEC.

Laut SEC hat die EY-Niederlassung Washington Council EY (WCEY) die Unabhängigkeit der Firma durch mehrere Lobbying-Aktivitäten beeinträchtigt:

  • WCEY versendete einen von einem Kunden unterschriebenen Brief an Kongressmitarbeiter, in dem die Annahme bestimmter Gesetzesvorschläge gefordert wurde.

  • WCEY machte sich beim Kongress dafür stark, in einen Gesetzestext Passagen einzufügen, die den Geschäftsinteressen eines Klienten entgegenkamen.

  • WCEY traf sich mit Kongressmitarbeitern, um bestimmte, für einen Klienten nachteilige Gesetze zu kippen.

  • WCEY bat Dritte, bei einem US-Sentor für die Unterstützung eines Gesetztesentwurfs zu werben, der den Interessen eines Kunden entsprach.

  • WCEY schickte einen nach den Vorgaben eines Kunden geänderten Gesetzestext an Kongressmitarbeiter.

Laut SEC hat EY schriftlich interne Grundsätze für die Beratung im gesetzgeberischen Bereich festgelegt. Allerdings habe es für die Mitarbeiter der Washingtoner Niederlassung kein persönliches Training in Bezug auf diese Vorschriften gegeben.

(Quelle: SEC)

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