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Lobbying: EU-Ombudsmann untersucht „Drehtür-Fälle“

Hat die Europäische Kommission ihre Regeln über Interessenskonflikte in sogenannten „Drehtür-Fällen“ – also beim fliegenden Wechsel von EU-Beamten in die Privatwirtschaft – korrekt angewendet? Dies untersucht nun der EU-Ombudsmann.
Von Redaktion
15. Februar 2013

Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat eine Untersuchung darüber eingeleitet, wie die Europäische Kommission ihre Regeln über Interessenskonflikte in sogenannten „Drehtür-Fällen“ anwendet. Zuvor hatten sich die NGOs Corporate Europe Observatory, Greenpeace, LobbyControl und Spinwatch beschwert.

Der Ausdruck „Drehtür-Fälle“ umschreibt den Wechsel von Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes in vergleichbare Jobs im privaten Sektor, oder umgekehrt. Der Ombudsmann untersucht die Behauptung der Beschwerdeführer, wonach die Kommission es systematisch versäume, diese Fälle ordnungsgemäß zu behandeln.

In einem ersten Schritt hat er die Kommission aufgerufen, ihm eine Liste mit möglicherweise relevanten Fällen aus den vergangenen drei Jahren zu schicken. Der Ombudsmann wird dann entscheiden, welche Einzelakten er untersuchen wird. Sollte er Anzeichen für ein systematisches Problem finden, wird er eine Untersuchung aus eigener Initiative einleiten.

Hintergrund

Der Europäische Ombudsmann untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren.

Für weitere Informationen: www.ombudsman.europa.eu

(Quelle: EU-Kommission)

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Redaktion

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