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Juncker schlägt strengeren Verhaltenskodex für EU-Kommissare vor

Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, schlägt eine Verschärfung des Verhaltenskodex' für Kommissare vor. Kommissare sollen zwei, der Kommissionspräsident drei Jahre warten müssen, bevor sie bei Lobby-Institutionen tätig werden dürfen.
Von Redaktion
23. November 2016

Kommissions-Präsident Jean-Claude Juncker hat in einem Brief an den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, zwei Reformvorschläge zu den bisher geltenden Regeln für die politische bzw. berufliche Tätigkeit ehemaliger EU-Kommissionsmitglieder gemacht.

Änderungen der Rahmenvereinbarung

Präsident Juncker schlägt vor, Punkt 4 der Rahmenvereinbarung zwischen EU-Parlament und Kommission abzuschaffen. Diese sieht vor, dass Kommissare ihre Funktionen ruhen lassen, wenn sie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament antreten wollen. Angemessene Vorkehrungen sollen eingeführt werden, um der Verwendung von Kommissionspersonal oder Ressourcen zu Wahlkampagnenzwecken vorzubeugen.
Dieser Vorschlag spiegelt derzeitige Praxis in den Mitgliedstaaten wider, die es Regierungsmitgliedern ermöglicht, bei europäischen oder nationalen Wahlen anzutreten, während sie weiterhin ihre Exekutivaufgaben wahrnehmen.

Änderungen des Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder

Der zweite Vorschlag von Präsident Juncker bezieht sich auf die „Wartezeit“, in der ehemalige Kommissare die Kommission über ihre Absicht unterrichten müssen, nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Berufstätigkeit wahrzunehmen. Diese Wartezeit soll verhindern, dass ehemalige Spitzenpolitiker unmittelbar nach ihrer politischen Funktion in Brüssel für Unternehmen oder Verbänden als Lobbyisten tätig werden.
Der Präsident beabsichtigt, diese Frist von derzeit 18 Monaten auf zwei Jahre für die Kommissionsmitglieder und auf drei Jahre für den Präsidenten der Kommission zu verlängern.

Der Präsident ersucht nun im Einklang mit der Rahmenvereinbarung (Punkt 8) um die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu diesem Vorhaben.

(Quelle: EU-Kommission)

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