Brüssel drängt Österreich zur Umsetzung des EU-Telekommunikationsrechts
29. November 2011
Die neuen Vorschriften geben den Verbrauchern neue Rechte in Bezug auf Festnetztelefon- und Mobilfunkdienste und den Internetzugang. Dazu gehören beispielsweise das Recht, den Telefonanbieter innerhalb eines Tages unter Beibehaltung der Rufnummer zu wechseln und der Auskunftsanspruch über das vom Internet-Dienstanbieter praktizierte Datenverkehrsmanagement. Außerdem verlangt das Gesetz einen besseren Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre im Online-Umfeld.
Zur vollständigen Umsetzung der neuen Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten konkret zwei neue EU-Richtlinien in ihr nationales Recht umsetzen: die Richtlinie „Bessere Rechtsetzung“ und die Richtlinie „Rechte der Bürger“, durch die insgesamt fünf verschiedene, bereits geltende EU-Richtlinien geändert werden (Rahmen-, Zugangs-, Genehmigungs-, Universaldienst- und e Datenschutzrichtlinie).
Zwar haben alle EU-Mitgliedstaaten entsprechende Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und die meisten von ihnen der Kommission auch bereits einige Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt, aber nur sieben Mitgliedstaaten (Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich) haben den Termin für die vollständige Umsetzung, den 25. Mai 2011, tatsächlich eingehalten.
Mitgliedstaaten, die neue EU-Vorschriften nicht vollständig umsetzen, riskieren eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Strafgelder.
Weitere Infos:
Die 16 betroffenen Mitgliedstaaten sind:
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
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