Leiharbeiter bekommen mehr Rechte
17. Oktober 2012
Durch die vorliegende Novellierung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes und weiterer damit in Zusammenhang stehender Gesetze wird das Diskriminierungsverbot von Leiharbeitern gesetzlich verankert sowie ein „Sozial- und Weiterbildungsfonds“ für überlassene Arbeitskräfte eingerichtet. Der Fonds soll ab dem Jahr 2014 Unterstützungsleistungen erbringen und vor allem jenen Leiharbeitern zugutekommen, die immer wieder „Stehzeiten“ haben bzw. von Arbeitslosigkeit betroffen sind.
Das Diskriminierungsverbot gilt nicht nur für die Bezahlung und für Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen, sondern grundsätzlich auch für sonstige Betriebsvergünstigungen wie etwa den Zugang zu verbilligtem Kantinenessen, angebotenen Beförderungsmitteln und betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen. Das Gesetzespaket passierte das Plenum mehrheitlich.
Mitverhandelt wurde ein Antrag der Grünen, in dem sich Abgeordnete Birgit Schatz und ihre Fraktionskollegen unter anderem dafür aussprechen, die Leiharbeiterquote in Unternehmen zu deckeln und die Einsatzdauer von Leiharbeitern zu begrenzen.
Die Änderung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes und damit verbundener anderer Gesetzesänderungen wurde – nach Ablehnung des Abänderungsantrags der Grünen – mit Mehrheit angenommen. Auch alle anderen in der Debatte von den Grünen eingebrachten Anträge blieben in der Minderheit und wurden abgelehnt.
(Quelle: Parl. Pressedienst)
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