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Lebensmittelversorgungskette: Mehr Preistransparenz kommt

Am Mittwoch letzter Woche hat die EU-Kommission Maßnahmen angenommen, die eine bessere Preisberichterstattung entlang der Lebensmittelversorgungskette bringen soll.
Von Redaktion
15. September 2019

Nach dem Verbot unlauterer Handelspraktiken und der Verbesserung der Bedingungen für die Zusammenarbeit der Erzeuger legte die Kommission im Mai das dritte Element vor, mit dem mehr Fairness in der Lebensmittelversorgungskette erreicht werden soll: Die Preiserhebung für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel auf verschiedenen Stufen entlang der Versorgungskette wird intensiviert, damit deutlich wird, wie die Preise gebildet werden.

Dank einer größeren Transparenz sollen die einzelnen Akteure sachkundigere Entscheidungen treffen können und die Preisbildung sowie die Entwicklung von Trends entlang der Lebensmittelversorgungskette besser verstehen. Mehr Transparenz kann auch bessere Unternehmensentscheidungen, einschließlich eines besseren Risikomanagements, unterstützen und das Vertrauen stärken. Die Maßnahmen werden ab dem 1. Januar 2021 gelten.

Zwar liegen bereits umfangreiche Informationen zu den Agrarmärkten (Erzeuger- und Verbraucherpreise, Erzeugungs- und Handelsvolumen usw.) vor, doch gibt es nur wenige Informationen über Märkte, die zwischen den Landwirten und den Verbrauchern operieren wie etwa die Lebensmittelverarbeitung oder der Einzelhandel. Dies führt zu einer Informationsasymmetrie zwischen den Landwirten und anderen Akteuren der Lebensmittelversorgungskette und kann die Landwirte bei ihren Geschäften mit anderen Parteien erheblich benachteiligen.

Die nun beschlossenen Maßnahmen gelten für die Sektoren Fleisch, Milcherzeugnisse, Wein, Getreide, Ölsaaten und Eiweißpflanzen, Obst und Gemüse, Olivenöl und Zucker. Die Datenerhebung stützt sich auf bereits bestehende Systeme und Verfahren, die von den Marktteilnehmern und den Mitgliedstaaten genutzt werden, um der Kommission Marktinformationen zu übermitteln. Jeder Mitgliedstaat ist für die Erhebung von Preis- und Marktdaten zuständig. Aus Gründen der Kosteneffizienz und zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands werden repräsentative Preise gemeldet.

Die Mitgliedstaaten übermitteln die Daten der Kommission, die die Informationen anschließend auf ihrem Agrar- und Lebensmitteldatenportal und in den EU-Marktbeobachtungsstellen bereitstellt.

(Quelle: EU-Kommission)

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