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Kommission stärkt Verbraucherrechte in der EU

Die Europäische Kommission hat eine Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher vorgeschlagen. Es soll sichergestellt werden, dass alle europäischen Verbraucher die ihnen nach dem Unionsrecht zustehenden Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können. U.a. werden Verbandsklagen im Namen von Verbrauchern ermöglicht.
Von Redaktion
12. April 2018

Zwar zählen die Verbraucherschutzvorschriften der EU bereits zu den strengsten weltweit, doch hätten die jüngsten Fälle wie der Dieselgate-Skandal gezeigt, dass es schwierig sei, sie in der Praxis in vollem Umfang durchzusetzen, heißt es in einer Aussendung der EU-Kommission.

Die Neugestaltung der Rahmenbedingungen sieht daher folgende Kernpunkte vor:

1. Stärkung der Verbraucherrechte im Internet

  • Mehr Transparenz auf Online-Marktplätzen: Beim Kauf einer Ware von einem Online-Marktplatz müssen die Verbraucher klar darüber informiert werden, ob sie Produkte oder Dienstleistungen von einem Unternehmer oder einer Privatperson erwerben, damit sie wissen, ob sie bei Problemen durch Verbraucherrechte geschützt sind.

  • Mehr Transparenz bei den Suchergebnissen zu Online-Plattformen: Bei der Suche im Internet wird den Verbrauchern klar mitgeteilt, wann ein Suchergebnis von einem Unternehmer bezahlt wird. Außerdem müssen Online-Marktplätze die Verbraucher über die wichtigsten Parameter für die Rangfolge der Ergebnisse informieren.

  • Neue Verbraucherrechte für „kostenlose“ digitale Dienstleistungen: Bei der Bezahlung einer digitalen Dienstleistung haben Verbraucher bestimmte Informationsrechte und 14 Tage Zeit, ihren Vertrag zu kündigen (Widerrufsrecht). Durch die neuen Rahmenbedingungen für die Verbraucher wird dieses Recht nun auf „kostenlose“ digitale Dienstleistungen ausgeweitet, für die die Verbraucher ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, aber kein Geld bezahlen. Dies gilt in der Regel für Cloud-Speicherdienste, soziale Medien oder E-Mail-Konten.

2. Neue Instrumente, die Verbrauchern erlauben, ihre Rechte durchzusetzen und Entschädigung zu erhalten

  • Verbandsklagen auf europäische Art: Nach den neuen Rahmenbedingungen für die Verbraucher kann eine qualifizierte Einrichtung, etwa eine Verbraucherorganisation, im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken Schaden erlitten haben, einen Rechtsbehelf einlegen, um z. B. eine Entschädigung, einen Ersatz oder eine Reparatur zu erwirken.

  • Besserer Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken: Verbraucher in allen Mitgliedstaaten sollen das Recht auf individuelle Rechtsbehelfe (z. B. finanzielle Entschädigung oder Vertragskündigung) erhalten, wenn sie von unlauteren Geschäftspraktiken wie aggressiver oder irreführender Werbung betroffen sind.

3. Einführung wirksamer Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht

Nationalen Verbraucherschutzbehörden sollen ermächtigt werden, in koordinierter Weise wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen zu verhängen. Bei weitverbreiteten Verstößen zulasten von Verbrauchern in mehreren EU-Mitgliedstaaten beläuft sich die Höhe der Geldbuße auf maximal 4 % des Jahresumsatzes des Unternehmens im jeweiligen Mitgliedstaat. Den Mitgliedstaaten steht es zudem frei, höhere Geldbußen einzuführen.

4. Bekämpfung des Vertriebs identischer Verbraucherprodukte von unterschiedlicher Qualität

Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken wird aktualisiert: Nationale Behörden sollen gegen irreführende Geschäftspraktiken zur Vermarktung von Produkten vorgehen können, etwa wenn Produkte in mehreren Mitgliedstaaten als identisch vermarktet werden, obwohl sie sich in ihrer Zusammensetzung wesentlich voneinander unterscheiden.

5. Rückgaberecht: Bessere Bedingungen für Unternehmen

Unnötige Belastungen für Unternehmen sollten beseitigt werden, u. a. durch die Abschaffung von Verpflichtungen für Unternehmen hinsichtlich des Widerrufsrechts der Verbraucher. Beispielsweise dürfen Verbraucher Produkte, die sie nicht nur ausprobiert, sondern bereits verwendet haben, nicht mehr zurückgeben, und die Unternehmer müssen den Verbrauchern nicht mehr den Kaufpreis erstatten, bevor sie die betreffenden Waren tatsächlich zurückerhalten.

Ferner wird auch mehr Flexibilität bezüglich der Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingeführt: So können Unternehmer nun statt E-Mails auch Web-Formulare oder Chats nutzen, sofern die Verbraucher ihre Kommunikation mit dem Unternehmer nachverfolgen können.

Nächste Schritte

Die Kommissionsvorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert.

(Quelle: EU-Kommission)

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Redaktion

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