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Elektronische Behördendokumente: Anzeigemodul jetzt verfügbar

Mit dem Deregulierungsgesetz 2017 wurde ein einheitliches Anzeigemodul für alle elektronisch übermittelten Behördendokumente eingeführt. Dieses ist nun verfügbar.
Von Redaktion
31. Mai 2018

Bis zum Jahr 2020 werden Unternehmen verpflichtet, elektronische Zustellungen entgegenzunehmen.

Im Hinblick auf die unterschiedlichen Zustellsysteme der Behörden wurde mit dem Deregulierungsgesetz 2017 ein Anzeigemodul eingeführt, damit die Empfänger eine einheitliche Übersicht der für sie bereitgehaltenen Zustellstücke erhalten.

Behördliche Kommunikationssysteme und die Zustelldienste bringen dazu Metainformationen in das Anzeigemodul ein, die dann für den Empfänger angezeigt werden. Die Zustellstücke selbst verbleiben beim jeweiligen Versandsystem und es wird lediglich über das Anzeigemodul zugegriffen. Die Abholung durch den Empfänger wird vom Anzeigemodul protokolliert und an das jeweilige Zustellsystem elektronisch übermittelt.

Das Anzeigemodul kann in der Folge auch bei Internetportalen der Behörden über Portalverbund angebunden werden.

Die Verfügbarkeit dieses Anzeigemoduls hat nun das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) im BGBl kundgemacht.

(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)

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