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Klagerecht in Umweltfragen: Österreich muss Gesetze anpassen

Österreich ist bei der Umsetzung der Aarhus-Konvention über die Beteiligung der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten säumig. Das Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) fordert nun die notwendigen Rechtsanpassungen.
Von Redaktion
15. März 2012

Österreich hat das „Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten“ – kurz Aarhus-Konvention – 1998 unterzeichnet und 2005 ratifiziert.

Die notwendigen Rechtsanpassungen wurden bislang allerdings nicht vollständig vorgenommen, wie das AarhusConvention Compliance Committee (ACCC) jetzt festgestellt hat. Die Entscheidung des UN-Komitees geht aus einer Beschwerde des Ökobüros, der Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen, hervor.

Insbesondere ist nach wie vor die Umsetzung von Art. 9 Abs. 3 der Konvention offen. Diese Bestimmung verpflichtet dazu, ein Klagerecht für NGOs und betroffene Bürger bei Verletzung des Umweltrechts durch den Staat oder durch Private einzuführen. Beispielsweise könnte dadurch die Rechtmäßigkeit der Schiefergasbohrungen (Fracking) im Weinviertel gerichtlich geprüft werden.

Das ACCC bemängelt außerdem die von der österreichischen Verwaltung errichteten bürokratischen Hürden in Umweltverfahren. Insbesondere sieht das Komitee Art. 9 Abs. 4 und Art. 4 Abs. 7 der Konvention verletzt, die eine unbürokratische Abwicklung von Bürgeranfragen und -Anträgen verlangen.

Das Komitee empfiehlt weiter die Einführung von Schulungen, um die zuständigen Beamten auf Bundes- und Länderebene sowie Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte mit den Bestimmungen der Aarhus-Konvention vertraut zu machen.

"Folgt Österreich der Entscheidung des Aarhus-Komitees nicht, gilt dies als Vertragsbruch", sagt Thomas Alge, Leiter des Bereichs Umweltrecht im Ökobüro. "Als Vertragspartei würde Österreich bei der nächsten Vertragsstaatenkonferenz den Status 'non-compliance', also 'Nichteinhaltung' erhalten."

(kp)

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