Kartellverfahren: Amazon gibt bei Preisvorgaben für Händler nach
29. August 2013
Die Zusage des Online-Riesen war auf Druck des Bundeskartellamtes zustande gekommen, das befürchtete, durch die Preisparitätsklausel würden Konkurrenten aus dem Markt gedrängt.
Laut Bundeskartellamt sind die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Amazon-Händler bereits geändert worden.
Andreas Mundt, Präsident des Amtes, schränkte jedoch ein, dass man bewerte, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichten, das Verfahren gegen Amazon zu beenden. Dafür sei unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nehme und auch keine Wiederholungsgefahr mehr bestehe. All dies werde derzeit noch geprüft, teilte Mundt mit.
(Quelle: Bundeskartellamt)
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