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E-Books: Brüssel prüft Kooperation von Apple mit fünf Verlagen

Die EU-Kommission hat ein kartellrechtliches Verfahren gegen fünf Verlage eingeleitet. Geprüft wird, ob beim Verkauf von E-Books – möglicherweise mit Hilfe von Apple – gegen Wettbewerbsvorschriften verstoßen wird.
Von Redaktion
07. Dezember 2011

Die Europäische Kommission wird im Rahmen des Verfahrens prüfen, ob die internationalen Verlage Hachette Livre (Lagardère Publishing, Frankreich), Harper Collins (News Corp., USA), Simon & Schuster (CBS Corp., USA), Penguin (Pearson Group, Vereinigtes Königreich) und Georg von Holzbrinck (zu der deutschen Verlagsgruppe gehört u. a. Macmillan) – möglicherweise mit Hilfe von Apple – beim Verkauf von E-Books im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gegen die kartellrechtlichen Vorschriften der EU verstoßen. Die Einleitung eines Kartellverfahrens bedeutet, dass die Kommission dem Fall hohe Priorität einräumt, ohne dem Ausgang des Verfahrens vorzugreifen.

Ermittlungen seit März

Bereits im März dieses Jahres führten Kartellermittler unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen mehrerer Unternehmen durch, die mit E-Books handeln. Die Ermittlungen waren nach einer Reihe von Beschwerden von der britischen Wettbewerbsbehörde (Office of Fair Trading) angestoßen worden, die in Abstimmung mit der Kommission Ermittlungen durchführte.

Nun hat Brüssel den Fall ganz übernommen und wird in erster Linie untersuchen, ob die Verlage und Apple rechtswidrige Vereinbarungen geschlossen oder durch andere Verhaltensweisen Wettbewerbsbeschränkungen in der EU oder im EWR bezweckt oder bewirkt haben. Außerdem prüft die Kommission Art und Konditionen der Handelsvertreterverträge, die die genannten fünf Verlage mit Einzelhändlern für den Absatz von E-Books geschlossen haben.

Die Kommission hat Bedenken, dass diese Verhaltensweisen gegen die Kartellvorschriften der EU verstoßen könnten, wonach Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind. Die Dauer einer kartellrechtlichen Untersuchung hängt u.a. davon ab, wie komplex der jeweilige Fall ist und inwieweit die beteiligten Unternehmen mit der Kommission zusammenarbeiten und von ihren Verteidigungsrechten Gebrauch machen.

Quelle: EU-Kommission

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