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Kartellrecht: Visa muss Interbankenentgelte senken

Die EU-Kommission hat Zusagen von Visa Europe, seine Interbankenentgelte zu senken und den grenzübergreifenden Wettbewerb zu erleichtern, für rechtlich bindend erklärt.
Von Redaktion
27. Februar 2014

Zahlungskarten sind im EU-Binnenmarkt, sowohl im grenzübergreifenden Handel als auch für den Internetkauf, nicht mehr wegzudenken. Die europäischen Verbraucher und Unternehmen nehmen jährlich über 40 Prozent ihrer bargeldlosen Zahlungen per Karte vor. Für Zahlungen mit Kreditkarten entrichten die Händlerbanken (Acquirer) Interbankenentgelte an die Banken der Karteninhaber (Issuer). Diese Entgelte werden gemeinsam von den Banken festgelegt ohne dass Einzelhändler oder Verbraucher darauf Einfluss nehmen können. Geringere Entgelte bedeuten geringere Kosten für die Händler, wenn diese Kartenzahlungen annehmen. In der Regel wälzen die Einzelhändler derartige Kosten auf ihre Kunden ab, indem sie höhere Preise für ihre Waren und Dienstleistungen verlangen.  Eine Reduzierung der Interbankenentgelte wirkt sich somit nicht nur den Händlern, sondern auch den Verbrauchern aus.

Im Juli 2012 teilte die Kommission mit, dass die von Visa erhobenen Interbankenentgelte und damit verbundene Praktiken möglicherweise gegen EU-Kartellrecht verstoßen. Die Bedenken der Kommission betrafen insbesondere die Regeln im Visa-System für das „grenzübergreifende Acquiring“ sowie die von Visa erhobenen Interbankenentgelte für Kreditkartenzahlungen im Europäischen Wirtschaftsraum.

Visa Europe hat nun zugesagt, seine multilateralen Interbankenentgelte (MIF) für Kreditkartenzahlungen auf 0,3 Prozent des Transaktionswerts zu senken (was einer Reduzierung von 40 Prozent bis 60 Prozent entspricht) und seine diesbezüglichen Regeln zu überarbeiten, um einen stärkeren grenzübergreifenden Wettbewerb zu ermöglichen. Die Kommission hat die Zusagen als rechtlich binden erklärt.

Die Kommission führt das Verfahren in Bezug auf die von Visa Inc. erhobenen internationalen Interbankenentgelte fort. Diese Entgelte fallen beispielsweise an, wenn Karteninhaber aus Ländern außerhalb des Visa-Europe-Gebiets (z.B. aus den USA) bei Händlern im EWR mit ihrer Visa-Kreditkarte bezahlen. Die Höhe der Entgelte wird von Visa Inc. und nicht von Visa Europe festgelegt.

(EU-Kommission)

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