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Kartellrecht: Marktmissbrauch durch Netzbetreiber TenneT?

Die Europäische Kommission hat eine förmliche Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die vom deutschen Netzbetreiber TenneT vorgenommene Beschränkung der Stromübertragungskapazitäten von Westdänemark nach Deutschland gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt.
Von Redaktion
20. März 2018

Die TenneT TSO GmbH (TenneT) ist der größte der vier deutschen Betreiber des deutschen Hochspannungsnetzes. Die Übertragungsnetzbetreiber transportieren Strom von Kraftwerken zu großen Industriekunden sowie zu regionalen und lokalen Verteilnetzbetreibern, die den Strom wiederum an Privathaushalte und kleinere gewerbliche Abnehmer liefern.

Im Rahmen ihrer kartellrechtlichen Untersuchung wird die Kommission insbesondere Hinweisen nachgehen, dass TenneT die verfügbare Übertragungskapazität der Verbindungsleitung von Westdänemark nach Deutschland möglicherweise beschränkt.

Sollte sich dies bestätigen, dann könnte ein Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften in Form des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung vorliegen, da ausländische Stromerzeuger benachteiligt würden und der Strombinnenmarkt segmentiert würde.

Die Kommission hat TenneT außerdem ihre vorläufige Beurteilung übermittelt, in der sie dem Unternehmen ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken näher erläutert. Die Kommission und TenneT arbeiten in konstruktiven Gesprächen an einem Paket von Verpflichtungen, mit dem diese Bedenken ausgeräumt werden könnten. Durch die Verpflichtungen müsste sichergestellt werden, dass die größtmögliche Kapazität der Verbindungsleitung zwischen Westdänemark und Deutschland auf dem Markt zur Verfügung gestellt und gleichzeitig die Zuverlässigkeit des deutschen Hochspannungsnetzes gewahrt wird.

(Quelle: EU-Kommission)

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