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Bundeskartellamt: Tätigkeitsbericht 2015/16 und Jahresbericht 2016

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat heute den Tätigkeitsbericht seiner Behörde für die Jahre 2015/2016 vorgestellt. Zeitgleich veröffentlichte die Behörde die Broschüre „Jahresbericht 2016“.
Von Redaktion
27. Juni 2017

Internetwirtschaft

Dem Thema Internetwirtschaft hat das Bundeskartellamt verstärkt Ressourcen gewidmet. Denn die zunehmende Bedeutung der großen Internetplattformen habe neue Fragen aufgeworfen.

So wurden in den zurückliegenden Jahren bereits zahlreiche „Internet-Fälle“ abgeschlossen. Unter anderem hat die Behörde gegen Amazon Marketplace und bekannte Hotelbuchungsportale erwirkt, dass die sogenannten Bestpreis-Klauseln aufgegeben wurden, die die Händler bzw. Hoteliers dazu verpflichteten, an keiner anderen Stelle günstigere Angebote machen zu dürfen.

Derzeit ermittelt das Bundeskartellamt gegen den Online-Ticketvermarkter CTS Eventim und hat ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet. Die Behörde geht hier dem Verdacht nach, dass Facebook durch etwaige Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht.

Kartellverfolgung

In insgesamt achtzehn Kartellverfahren hat das Bundeskartellamt in den beiden vergangenen Jahren rund 332 Millionen Euro Bußgelder wegen verbotener Absprachen verhängt. Die Bußgelder verteilen sich auf insgesamt 69 Unternehmen und 29 Privatpersonen. Die Verfahren betrafen die verschiedensten Branchen, wie z.B. Automobilzulieferer, Matratzenhersteller, Anbieter von Containertransporten, Hersteller von Fertiggaragen, den Sanitärgroßhandel, die Spielzeugbranche oder TV-Studios sowie vertikale Absprachen zwischen Herstellern und Händlern von Lebensmitteln.

Es wurden zahlreiche neue Kartellverfahren eingeleitet. Die Behörde hat 2016/17 Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 91 Unternehmen und fünf Privatwohnungen durchgeführt. Im ersten Halbjahr 2017 setzte sich dieser Trend fort mit bereits zehn Durchsuchungen bei insgesamt 36 Unternehmen.

Verbraucherschutz

Das Bundeskartellamt kann künftig bei begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften, wie beispielsweise das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder rechtliche Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sektoruntersuchungen durchführen.

Ebenso kann sich die Behörde künftig in laufende gerichtliche Rechtsstreitigkeiten, die solche Verstöße zum Gegenstand haben, einschalten.

Wettbewerbsregister

Am 2. Juni 2017 wurde vom Deutschen Bundestag das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters beschlossen. Danach werden künftig in einem zentralen Bundesregister erhebliche Rechtsverstöße verschiedener Art erfasst, die zu einem mehrjährigen Ausschluss von Unternehmen bei öffentlichen Vergaben führen können. Eingetragene Unternehmen können jedoch eine vorzeitige Löschung durch Maßnahmen der Selbstreinigung erreichen. Das elektronische Register wird beim Bundeskartellamt geführt.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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Redaktion

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