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Wettbewerb: Monitoring digitaler Plattformen

Die Rundfunkregulierungsbehörde RTR hat in Kooperation mit der Bundeswettbewerbsbehörde BWB ein Methodenpapier zum Monitoring digitaler Plattformen präsentiert.
Von Redaktion
26. Mai 2020

Der Fokus auf die Digitalisierung wächst. Insbesondere durch die Corona (Covid 19) Krise nimmt die Digitalisierungsgeschwindigkeit rasant zu. Neben vielen neuen Chancen bringt dies neue Herausforderungen mit sich. Denkt man an Internetsuchmaschinen, soziale Netzwerke, Messenger Dienste oder E-Commerce-Plattformen, agieren dominierende Unternehmen als „Gatekeeper“ in diesen Märkten.

Neben den wettbewerblichen Rahmenbedingungen betrifft die Digitalisierung eine Vielzahl weiterer Bereiche, wie insbesondere den Datenschutz und sektorspezifische Regulierung.

Aufgrund dessen kooperieren der Fachbereich Telekommunikation und Post der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) und die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) seit Herbst 2019 bei Digital-Themen eng miteinander.

Monitoring digitaler Plattformen und Vorstellung der Methode

Ein wesentlicher Fokus der Kooperation ist ein Monitoring digitaler Plattformen. Im ersten Schritt erarbeitete die RTR im engen Austausch mit der BWB das Methodenpapier „Monitoring von digitalen Kommunikations-Plattformen und Gatekeepern des offenen Internetzugangs“ (vgl. Infobox).

Ziel des Monitorings ist es eine Übersicht über die wettbewerbliche Dimension zu geben und eine Analyse möglicher volkswirtschaftlich schädlicher Entwicklungen darzustellen. 

Das Methodenpapier erklärt die Vorgehensweise und die Aspekte welche in der Gesamtanalyse aufgegriffen werden.

Plattformen sind demnach Dienste, die zumindest zwei Nutzergruppen umfassen und indirekte Netzwerkeffekte realisieren. Zentral für ein Monitoring von Plattformen und ihre wettbewerbliche Beurteilung ist der weitgefasste Blick von den einzelnen Diensten bis zu den Ökosystemen, in denen verschiedene Dienste und Plattformen eingebettet sind.

Ergebnisse des Monitorings sollen laufend zwischen RTR und BWB geteilt werden, wodurch eine erste wettbewerbliche Beurteilung ermöglicht werden soll. In weiterer Folge können Anzeichen von wettbewerbsrechtlichen Verstößen, wie insbesondere ein Verdacht eines Marktmachtmissbrauches aufgegriffen und somit Ermittlungen der BWB eingeleitet werden.

(Quelle: BWB)

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