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Bundeskartellamt startet Prüfung von Vergleichsportalen

Das Bundeskartellamt hat Ende Oktober eine Sektor-Untersuchung „Vergleichsportale“ im Internet eingeleitet. Erstmals wendet damit die Behörde ihre neuen Kompetenzen im Bereich Verbraucherschutz an.
Von Redaktion
06. November 2017

Verbraucher informieren sich heute verstärkt mit Hilfe von Vergleichsportalen im Internet über Produkte und Dienstleistungen. Da Buchungen über hohe Beträge und weitreichende Vertragsabschlüsse von den Angaben der Portale beeinflusst werden „müssen wir sicherstellen, dass die Verbraucher sich dabei auf die Zuverlässigkeit, die Objektivität und die Transparenz der Portale verlassen können“, so der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt.

Die angekündigte Untersuchung des Bundeskartellamtes wird sich auf Vergleichsportale im Internet aus den Bereichen Reise, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Energie konzentrieren. Die Behörde wird zahlreiche Betreiber zu Themen wie Rankings, Finanzierung, Verflechtungen, Bewertungen, Verfügbarkeiten oder relevante Marktabdeckung befragen, um mögliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften aufklären und konkretisieren zu können.

Andreas Mundt weiter: „Bislang werden Probleme mit Vergleichsportalen vor allem im Wege einzelner privatrechtlicher Gerichtsverfahren verfolgt. Hinweise von Verbands- und Verbraucherseite legen nahe, dass wir uns nun grundlegend mit dem Thema befassen. Wir ermitteln nicht gegen bestimmte Unternehmen, sondern schauen uns diesen Wirtschaftszweig insgesamt an, um etwaige verbotene Verhaltensweisen anhand einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung identifizieren zu können.“

Derzeit führt das Bundeskartellamt die Auswahl der zu befragenden Vergleichsportale durch und bereitet die Fragebögen vor, die bis Jahresende versandt werden sollen. Nach Eingang und Auswertung der Antworten sowie einer anschließenden Konsultation der betroffenen Wirtschaftskreise wird das Bundeskartellamt die Ergebnisse der Sektoruntersuchung in einem Bericht zusammenfassen.

Mit der Sektoruntersuchung sollen etwaige Defizite in der zivilrechtlichen und behördlichen Durchsetzung des Verbraucherrechts in diesem Bereich identifiziert werden.

Hintergrund

Mit der Sektoruntersuchung „Vergleichsportale“ setzt das Bundeskartellamt seine neuen Untersuchungskompetenzen im Bereich des Verbraucherschutzes in einem ersten konkreten Verfahren ein. Das Bundeskartellamt wird noch in diesem Jahr über die Einleitung einer weiteren Sektoruntersuchung zu Problemen aus dem digitalen Verbraucheralltag entscheiden.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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