Kartellrecht: Kommission leitet Verfahren gegen rumänische Strombörse ein
12. Dezember 2012
Die Kommission befürchtet, dass OPCOM Unternehmen aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Geschäftssitzes diskriminiert. Die Einleitung eines Verfahrens greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor, sondern bedeutet lediglich, dass die Kommission eine eingehende Untersuchung durchführen wird.
Die Kommission untersucht die von OPCOM gestellte Forderung, dass Unternehmen für Geschäfte auf den Spotmärkten der Strombörse eine Mehrwertsteuer-Registrierung in Rumänien benötigen und folglich in Rumänien niedergelassen sein müssen.
Durch diese Geschäftspraxis können nach Ansicht der Wettbewerbshüter ausländischen Händlern höhere Kosten entstehen, wenn sie an der Strombörse handeln wollen. Möglicherweise werden sie auch davon abgehalten, überhaupt auf dem rumänischen Stromgroßhandelsmarkt tätig zu werden, was sich negativ auf die Marktliquidität und -effizienz auswirkt.
Strombörsen sind für eine transparente und verlässliche Preisbildung im Stromsektor von zentraler Bedeutung, da ihr öffentlicher Preisindex für den gesamten Energiemarkt verwendet werden kann.
Für den Abschluss eines Ermittlungsverfahrens zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen gibt es keine gesetzliche Frist. Die Dauer einer kartellrechtlichen Untersuchung hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falls, der Bereitschaft des betreffenden Unternehmens zur Zusammenarbeit mit der Kommission sowie der Ausübung der Rechte auf Verteidigung.
Weitere Informationen zu diesem Kartellfall können über das öffentlich zugängliche Register der Kommission auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer 39984 Romanian Power Exchange – OPCOM eingesehen werden.
(Quelle: EU-Kommssion)
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