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Kartellrecht: Kein Anwaltsprivileg für Hausjuristen

Bei Kartellverfahren dürfen EU-Ermittler auf vertrauliche Korrespondenz mit Unternehmensjuristen zugreifen. Das „Anwaltsprivileg“ gilt für sie – im Gegensatz zu externen Anwälten – nicht. Diese Rechtsmeinung vertritt der Europäische Gerichtshof auch weiterhin, wie ein aktuelles Urteil zeigt. Im Rahmen von Compliance-Programmen sind Unternehmen daher aufgefordert, sich darüber Gedanken zu machen, ab wann sie externe Anwälte einschalten anstatt den Inhouse-Juristen mit einer Sache zu befassen.
Von Mag. Klaus Putzer
20. Oktober 2010 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2010, S. 7
Das sogenannte „Anwaltsprivileg“ schützt den Schriftverkehr zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandanten vor der Einsichtnahme durch Untersuchungsbehörden. Während das österreichische Verfahrensrecht ein derartiges Privileg nicht ausdrücklich kennt und es in Österreich umstritten ist, inwieweit ein solches besteht, ist es in der Judikatur des EuGH – was Ermittlungen der Europäischen Kommission betrifft – unumstritten. EU-Beamte dürfen also bei kartellrechtlichen Untersuchungen die Kommuni...

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