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EU: Schritt zu vereinheitlichtem Vertragsrecht

Das Europäische Parlament hat mit seinem gestrigen Votum den Weg zu einem gemeinsamen europäischen Vertragsrecht geebnet, das Klein- und Mittelbetrieben die Expansion im Binnenmarkt erleichtern soll.
Von Redaktion
09. Juni 2011

Das Europäische Parlament hat am 8. Juni mit großer Mehrheit für ein „fakultatives europäisches Vertragsrecht“ gestimmt. Das Projekt soll Unternehmen und Verbrauchern ermöglichen, auf freiwilliger Basis innerhalb des Binnenmarktes Vertragsabschlüsse auf der Grundlage von EU-weit gültigen Rechtsvorschriften zu tätigen. Das Votum des Parlaments schließt sich an die kürzlich erfolgte Ankündigung von Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding an, im Herbst einen Vorschlag für ein fakultatives EU-Vertragsrecht vorlegen zu wollen. Damit will die Kommissarin für mehr Kohärenz im Vertragsrecht innerhalb Europas sorgen und vor allem Europas Kleinunternehmen und seinen 500 Millionen Verbrauchern den Abschluss von länderübergreifenden Geschäften erleichtern.

Erleichterungen für Klein- und Mittelbetriebe

Speziell kleine und mittlere Unternehmen, haben es wegen der Transaktionskosten (Kosten, die beispielsweise durch die nötige Anpassung der Geschäfts- und Vertragsbedingungen oder durch deren Übersetzung entstehen) und der sich beim Umgang mit ausländischem Vertragsrecht einstellenden Rechtsunsicherheit schwer, im Binnenmarkt zu expandieren.
Ein europäisches Vertragsrecht wäre als freiwilliges Instrument konzipiert, auf das Verbraucher und Unternehmen beim Abschluss von länderübergreifenden Geschäften, d.h. beim Kauf beziehungsweise Verkauf von Waren, ersatzweise anstelle des einzelstaatlichen Vertragsrechts zurückgreifen können.

Die Kommission schätzt, dass das Projekt kleinen Internet-Handelsunternehmen, die ihr Geschäft europaweit betreiben möchten, pro Inlandsmarkt Rechts- und Übersetzungskosten von 9.000 Euro beziehungsweise bei Geschäftstätigkeiten in ganz Europa von über 230.000 Euro ersparen könnte.

Quelle: EU-Kommission

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