Kartellrecht: Hausdurchsuchungen im Kraftpapiersektor
17. Januar 2018
Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass am Montag Kartellermittler eine unangekündigte Durchsuchung bei einer Firma durchführten, die im Kraftpapiersektor tätig ist. Kraftpapier wird etwa zur Herstellung von Papiersäcken oder Schmirgelpapieren verwendet.
Die Nachschau fand in einem Mitgliedstaat statt und ist Teil jener Ermittlungen, die die Kommission bereits in den Jahren 2016 und 2017 im Bereich Kraftpapier und industrielle Papiersäcke eingeleitet hatte.
Die Kommission vermutet, dass das untersuchte Unternehmen gegen EU-Recht verstoßen haben könnte, das wettbewerbswidrige Praktiken wie Preisfestlegungen und Aufteilung von Kunden verbietet.
Hintergrund
Unangekündigte Hausdurchsuchungen bilden den Auftakt für die Ermittlungen in vermuteten Kartellfällen. Die Tatsache, dass Kommissionsbeamte Inspektionen durchführen, bedeutet jedoch weder, dass sich das Unternehmen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen schuldig gemacht hat, noch präjudiziert sie das Ergebnis der Ermittlungen.
Für den Abschluss von Nachforschungen in Bezug auf Wettbewerbsverletzungen gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist. Die Dauer der Ermittlungen hängt von einer Reihe von Faktoren ab, wie der Komplexität des Einzelfalls, dem Ausmaß der Kooperation des untersuchten Unternehmens und der rechtlichen Verteidigungsmittel, die angewendet werden.
(Quelle: EU-Kommission)
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