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Kartellrecht: Gericht bestätigt Milliardenbuße gegen Intel

Das Gericht der Europäischen Union hat die höchste Geldstrafe, die jemals von der EU-Kommission wegen Kartellverstößen verhängt wurde, bestätigt: Der amerikanische Mikroprozessorenhersteller Intel muss demnach mit 1,06 Mrd. Euro für den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung bei x86-Prozessoren büßen.
Von Redaktion
12. Juni 2014

Intel hatte nach Erkenntnissen der Europäischen Kommission in den Jahren 2002 bis 2007 seine beherrschende Stellung auf dem Markt der x86-Prozessoren missbräuchlich ausgenutzt. Die Kommission verhängte dafür 2009 eine Geldbuße in Höhe von 1,06 Mrd. Euro.

Heute hat das Gericht der Europäischen Union (EuG), die Vorinstanz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die Klage von Intel gegen diese Entscheidung der Kommission in vollem Umfang abgewiesen.

Intel hat laut Kommission eine beherrschende Stellung innegehabt, weil der Marktanteil des Unternehmens mindestens 70 Prozent betragen habe. Für die Wettbewerber sei es wegen der Nichtamortisierbarkeit der Investitionen in Forschung und Entwicklung, gewerblichen Rechtsschutz und Produktionsanlagen äußerst schwierig gewesen, in den Markt einzutreten und sich dort zu behaupten.

Die missbräuchliche Ausnutzung der beherrschenden Stellung sei durch mehrere Maßnahmen gekennzeichnet gewesen, die Intel gegenüber seinen Kunden (Computerherstellern) und dem europäischen Elektronik-Einzelhandelsunternehmen Media-Saturn-Holding getroffen habe.

Demnach hat Intel vier führenden Computerherstellern (Dell, Lenovo, HP und NEC) Rabatte gewährt. Dafür mussten sie alle oder nahezu alle x86-Prozessoren bei Intel kaufen. Weiter soll Intel Zahlungen an Media-Saturn geleistet haben, um sicherzustellen, dass der Elektronikhändler nur Computer mit x86-Prozessoren von Intel verkauft.

Diese Rabatte und Zahlungen hätten die Treue der vier Hersteller und von Media- Saturn sichergestellt und dadurch die Fähigkeit der Mitbewerber, einen auf den Vorzügen ihrer eigenen x86-Prozessoren basierenden Wettbewerb zu führen, erheblich verringert.

Intel hat beim Gericht Klage erhoben und die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, zumindest aber eine erhebliche Herabsetzung der Geldbuße verlangt.

Die Nichtigkeitsklage der Amerikaner bleibt aber erfolglos. Mit seinem heutigen Urteil weist das Gericht die Klage ab und bestätigt damit die Entscheidung der Kommission.

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden.

Weblinks

(Quelle: EuGH)

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