Kartellrecht: Brüssel mahnt staatlichen bulgarischen Energieversorger
13. August 2014
Die Europäische Kommission hat Bedenken, dass die Bulgarian Energy Holding (BEH) als etabliertes staatseigenes und vertikal integriertes Energieunternehmen in Bulgarien möglicherweise den Wettbewerb auf dem nicht regulierten bulgarischen Großhandelsmarkt für Strom verfälscht, indem es festlegt, wo der von ihm gelieferte Strom weiterverkauft werden darf.
In der Mitteilung der Beschwerdepunkte legt die Kommission dar, dass den meisten Stromlieferverträgen zwischen BEH und Stromhändlern zufolge der von BEH gelieferte Strom ausschließlich innerhalb Bulgariens weiterverkauft oder aber ausschließlich exportiert werden darf. Darüber hinaus enthalten die Verträge Kontroll- und Sanktionsmechanismen, die es BEH erlauben, das Verhalten der Kunden zu überwachen und zu sanktionieren, wenn diese territorialen Beschränkungen nicht eingehalten werden.
Die Kommission ist vorläufig zu dem Schluss gelangt, dass dies einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von BEH darstellt. Ein solches Verhalten führe, falls es sich bestätigt, zu einer Verzerrung der Stromverteilung im Energiebinnenmarkt. Dadurch würden Liquidität und Effizienz der Strommärkte beeinträchtigt und künstliche Schranken für den Handel zwischen Bulgarien und anderen Mitgliedstaaten entstehen, so die Wettbewerbshüter.
BEH kann nun die Untersuchungsakte der Kommission einsehen, schriftlich antworten und eine mündliche Anhörung beantragen, um zu der Sache Stellung zu nehmen. Nachdem die Beteiligten ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben, erlässt die Kommission ihren endgültigen Beschluss.
(Quelle: EU-Kommission)
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