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Kartellrecht: Kommission eröffnet Prüfverfahren gegen MathWorks

Die Europäische Kommission untersucht, ob der US-amerikanische Softwarekonzern MathWorks Wettbewerber daran hinderte, eine Interoperabilität mit MathWorks-Produkten zu erreichen.
Von Redaktion
05. März 2012

Die Kommission hat die Untersuchung nach Eingang einer Beschwerde eingeleitet, der zufolge MathWorks sich geweigert haben soll, einem Wettbewerber eine Endnutzerlizenz sowie damit verbundene Interoperabilitätsinformationen für seine Hauptprodukte „Simulink“ und „MATLAB“ zur Verfügung zu stellen. Dadurch habe das Unternehmen den Wettbewerber an einem rechtmäßigen Reverse Engineering (Rückentwicklung) zwecks Interoperabilität mit diesen beiden Produkten gehindert.

Wie im Microsoft-Fall geht es auch bei dieser Untersuchung um die Frage der Software-Interoperabilität. Im Mittelpunkt der Kommissionsuntersuchung steht die Frage, ob MathWorks mit seinem Verhalten Wettbewerber daran gehindert hat, Interoperabilität mit den weit verbreiteten Produkten von MathWorks zu erlangen, und dadurch den Wettbewerb behindert hat. Die Richtlinie 2009/24/EG fördert ausdrücklich Interoperabilität, indem diese ein Reverse Engineering für die Zwecke der Interoperabilität zulässt, sofern die betreffende Software rechtmäßig erworben wurde.

Hintergrund

Bei „Simulink“ und „MATLAB“ handelt es sich um Software-Produkte von MathWorks, die sehr häufig für die Konstruktion und Simulierung von Steuerungs- und Regelungssystemen verwendet werden. Derartige Systeme werden in vielen innovativen Produkten (z. B. in Tempomaten und Antiblockiersystemen (ABS) in Pkw) verwendet.

Die Kommission hat MathWorks und die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten von der Einleitung des förmlichen Verfahrens in dieser Sache unterrichtet.

(PM, kp)

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