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Bahnstrompreise: Brüssel prüft Deutsche Bahn

Die EU-Kommission hat die Deutsche Bahn-Tochter DB Energie in Verdacht, Konkurrenten zu hohe Bahnstrompreise zu verrechnen. Nun werden die Verpflichtungszusagen der DB einem Markttest unterzogen.
Von Redaktion
19. August 2013

Die Europäische Kommission fordert betroffene Marktteilnehmer auf, zu den Verpflichtungen Stellung zu nehmen, die die Deutsche Bahn (DB) im Hinblick auf ihr Bahnstrompreissystem in Deutschland angeboten hat. Bahnstrom ist der Strom, der für den Antrieb von Lokomotiven verwendet wird.

Die DB Energie, die DB-Tochtergesellschaft, die Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Bahnstrom versorgt, ist der einzige Bahnstromanbieter in Deutschland. Die Kommission hat Bedenken, dass das Bahnstrompreissystem der DB Energie und insbesondere die Rabatte, die nur die Eisenbahnverkehrsunternehmen des DB-Konzerns vollständig in Anspruch nehmen können, möglicherweise die Entwicklung des Wettbewerbs auf den Märkten für den Schienengüterverkehr und den Schienenpersonenfernverkehr behindert und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnten.

Um diese Bedenken auszuräumen, hat die DB angeboten, ein neues Bahnstrompreissystem einzuführen, das gleichermaßen für alle Bahnunternehmen gelten und andere Stromanbieter in die Lage versetzen soll, Bahnunternehmen direkt mit Strom zu beliefern. Wenn der Markttest bestätigt, dass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken durch die angebotenen Verpflichtungen ausgeräumt werden, kann die Kommission diese Verpflichtungen für die DB für bindend erklären.

Die DB hat folgende Verpflichtungen angeboten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen:

  • Die DB Energie wird ein neues Bahnstrompreissystem mit separaten Preisen für den Stromverbrauch und für den Zugang zum Bahnstromnetz einführen. Das Netzentgelt muss zunächst von der deutschen Regulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur, genehmigt werden.

  • Die DB Energie wird einen einheitlichen Strompreis, ohne Mengen- oder Laufzeitrabatte, berechnen.

  • Die DB Energie wird Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nicht zum DB-Konzern gehören, rückwirkend durch eine Einmalzahlung 4 Prozent des Betrags ihrer letzten jährlichen Bahnstromrechnung erstatten.

  • Die DB wird der Kommission die erforderlichen Daten vorlegen, anhand deren diese beurteilen kann, ob die von der DB nach dem neuen Preissystem verlangten Preise zu einer Margenbeschneidung führen würden.

Die Verpflichtungen sollen ab 2014 für einen Zeitraum von fünf Jahren gelten.

Betroffene Marktteilnehmer können innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verpflichtungsangebote dazu Stellung nehmen.

Weblinks

Weitere Informationen werden unter der Nummer der Wettbewerbssache 39678 im öffentlich zugänglichen Register auf der Website der GD Wettbewerb veröffentlicht.

(Quelle: EU-Kommission)

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