Kartellrecht: 34 Mio. Euro Strafe für 5 Automobilzulieferer
22. November 2017
Die Unternehmen beteiligten sich an einem oder mehreren von vier Kartellen, die die Lieferung von Sicherheitsgurten, Airbags und Lenkrädern an japanische Automobilhersteller im EWR betrafen.
Alle fünf Zulieferer räumten ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten dem Vergleich zu. Takata wurde die Geldbuße für drei der Kartelle erlassen, weil das Unternehmen die Kommission von den Kartellen in Kenntnis gesetzt hatte. Tokai Rika wurde die Geldbuße für eines der Kartelle erlassen, weil das Unternehmen die Kommission über dieses Kartell informiert hatte.
Die fünf Automobilzulieferer, an die sich der Beschluss richtet, haben im Hinblick auf die Lieferung von Sicherheitsgurten, Airbags und Lenkrädern an die japanischen Automobilhersteller Toyota, Suzuki und Honda im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Preise abgesprochen oder Märkte aufgeteilt und sensible Informationen ausgetauscht. Das Kartell wurde nicht im EWR, sondern in Japan gebildet und koordiniert. Meist trafen sich die Zulieferer in ihren Geschäftsräumen, manchmal auch in Restaurants und Hotels. Außerdem tauschten sie diesbezügliche E-Mails aus. Wenn die betreffenden Automobilhersteller Preisanfragen stellten, verstärkten die fünf Anbieter von Insassenschutzsystemen in der Regel ihre Kartelltätigkeit.
Da rund jedes elfte in Europa verkaufte Auto von einem japanischen Unternehmen produziert wird, hatte das Kartell laut EU-Kommission möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die europäischen Kunden. Alle vom Kartell betroffenen japanischen Automobilunternehmen haben Produktionsanlagen im EWR.
Geldbußen
Gegen die einzelnen Unternehmen wurden folgende Geldbußen verhängt:
(Quelle: EU-Kommission)
Autoren

Redaktion
Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance Welt. Unser Ziel ist es Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu u...