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Kartellrecht: „Geoblocking“ in Europa weit verbreitet

Geoblocking ist einer Sektoruntersuchung der EU-Kommission zum elektronischen Handel in der EU weit verbreitet.
Von Redaktion
25. März 2016

Die ersten Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel zeigen, dass sogenanntes „Geoblocking“ – also das bewusste Sperren von Internet-Inhalten in bestimmten Regionen – in der EU weit verbreitet ist.

Dies ist teils auf einseitige Entscheidungen von Unternehmen zurückzuführen, nicht ins Ausland zu verkaufen, teils verhindern aber auch bestimmte Vertragsklauseln zwischen Unternehmen, dass Verbraucher über das Internet aus anderen EU-Ländern Waren beziehen können.

Die Europäische Kommission hat erste Erkenntnisse über die Verbreitung des sogenannten Geoblockings veröffentlicht, das Verbraucher daran hindert, innerhalb der Europäischen Union Gebrauchsgüter über das Internet zu kaufen bzw. auf digitale Online-Inhalte zuzugreifen.

Die Informationen hat die Kommission im Rahmen ihrer laufenden kartellrechtlichen Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel zusammengetragen, die sie im Mai 2015 eingeleitet hatte. Dazu wurden Antworten von mehr als 1.400 Einzelhändlern und Anbietern digitaler Online-Inhalte aus allen 28 Mitgliedstaaten der EU ausgewertet.

Ergebnisse der Sektoruntersuchung

Die Sektoruntersuchung hat ergeben, dass 38 Prozent der teilnehmenden Einzelhändler, die Gebrauchsgüter wie Bekleidung, Schuhe, Sportartikel oder Unterhaltungselektronik über das Internet verkaufen, Geoblocking nutzen. Bei diesen Produkten erfolgt Geoblocking meist, indem die Lieferung ins Ausland verweigert wird. Außerdem wird teilweise die Annahme von Zahlungen aus dem Ausland abgelehnt oder in selteneren Fällen auf Website-Umleitungen oder Verweigerung des Zugangs zu einer Website zurückgegriffen. Während ein Großteil des Geoblockings aus einseitigen Geschäftsentscheidungen von Einzelhändlern resultiert, klagen 12 Prozent der Einzelhändler über vertragliche Beschränkungen des grenzüberschreitenden Verkaufs von Produkten mindestens einer Kategorie ihres Sortiments.

Was digitale Online-Inhalte betrifft, so gab eine überwiegende Mehrheit (68 Prozent) der Anbieter an, Nutzern in anderen EU-Mitgliedstaaten durch Geoblocking den Zugang zu verwehren. Dies erfolgt in der Regel durch Erkennung der IP-Adresse des Nutzers, durch die der Standort eines Computers oder Smartphones ermittelt werden kann. 59 Prozent der auskunftgebenden Inhalteanbieter erklärte, durch die Bereitsteller der Inhalte vertraglich zum Geoblocking verpflichtet zu sein. Hinsichtlich der Verbreitung von Geoblocking in diesem Bereich gibt es große Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten und verschiedenen Kategorien digitaler Inhalte.

Die nun veröffentlichten Daten greifen nicht der Feststellung wettbewerbsrechtlicher Bedenken oder der Einleitung kartellrechtlicher Ermittlungen vor.

(Quelle: EU-Kommission)

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