Kartellhüter billigen digitale Handelsplattform für Stahlhändler
28. Februar 2018
Als Anbieter auf der Plattform sollen sowohl Stahlhersteller als auch Stahlhändler auftreten. Beide stehen zum Teil mit Klöckner im Wettbewerb. Auch Klöckner selbst wird mit zwei Tochtergesellschaften als Anbieter auf der Plattform präsent sein. Daneben betreibt Klöckner weiterhin einen eigenen Onlineshop. Das Angebot der Plattform richtet sich in erster Linie an Bestandskunden der Anbieter, soll aber auch Neukunden einen ersten einfachen Zugang über den Online-Marktplatz verschaffen.
Erhöhte Transparenz durch Online-Handel
Mit dem Angebot von Stahlprodukten über eine elektronische Handelsplattform gehe jedoch eine gesteigerte Transparenz einher, bemängelte das Bundeskartellamt. Dadurch würden Absprachen erleichtert oder sogar entbehrlich, wenn Rückschlüsse auf das künftige Preissetzungsverhalten möglich seien. Dies gelte sowohl im Hinblick auf die im Wettbewerb zueinander stehenden Anbieter als auch im Hinblick auf den Konzernverbund mit dem Betreiber, der Klöckner-Gruppe.
Kein wettbewerbsdämpfender Informationsaustausch
Nach entsprechenden Hinweisen des Bundeskartellamts hat Klöckner die Plattform so ausgestaltet, dass kein wettbewerbsdämpfender Informationsaustausch in Bezug auf Preise oder Verfügbarkeiten über die Plattform erfolgt. Vor dem Kunden-Login werden auf der Plattform keine Preise sichtbar sein. Auch für Neukunden wird der Preis eines Anbieters erst dann angezeigt, wenn der Neukunde sich eingeloggt und über seine Umsatzsteuernummer identifiziert hat. Zudem hat Klöckner die organisatorische Trennung zwischen dem Betreiber der Plattform und der Klöckner-Gruppe verbessert.
Damit ist laut Bundeskartellamt im Verhältnis zwischen dem Plattformbetreiber und der restlichen Klöckner-Gruppe sichergestellt, dass es zu keinem Austausch potenziell sensibler Markt- und Unternehmensdaten kommt.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskartellamt im Rahmen seines Aufgreifermessens entschieden, keine Einwände gegen die Inbetriebnahme der Handelsplattform zu erheben.
(Quelle: Bundeskartellamt)
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