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E-Books: Brüssel akzeptiert Amazons Selbstverpflichtung

Die Europäische Kommission hat von Amazon angebotene Verpflichtungen im Bereich E-Books für rechtsverbindlich erklärt. Mit den Verpflichtungen werden die vorläufigen wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hinsichtlich einer Reihe von Klauseln in Vertriebsverträgen zwischen Amazon und Verlegern von E-Books in Europa ausgeräumt.
Von Redaktion
07. Mai 2017

Die Kommission leitete im Juni 2015 eine Untersuchung ein, da sie Bedenken hinsichtlich bestimmter Klauseln in E-Book-Vertriebsverträgen von Amazon hatte, die möglicherweise gegen das EU-Kartellrecht verstoßen. Aufgrund dieser Klauseln (auch „Meistbegünstigungsklauseln“ genannt) müssen Verlage Amazon informieren, wenn sie dessen Wettbewerbern günstigere oder andere Konditionen bieten und/oder Amazon gleiche (oder bessere) Bedingungen einräumen als die, die den Wettbewerbern von Amazon geboten werden. Die Klauseln betrafen nicht nur die Preisgestaltung, sondern auch viele Aspekte, die ein Wettbewerber nutzen kann, um sich von Amazon abzuheben, etwa andere Geschäfts- oder Vertriebsmodelle, innovative E-Books oder Sonderangebote.

Die Kommission vertrat die Auffassung, dass es anderen E-Book-Händlern durch derartige Klauseln erschwert wird, sich im Wettbewerb mit Amazon zu behaupten, da dadurch die Möglichkeiten und Anreize der Verleger und Wettbewerber verringert werden, neue und innovative E-Books und andere Vertriebsdienstleistungen zu entwickeln. Die Klauseln könnten insgesamt zu weniger Wettbewerb auf dem E-Book-Markt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und damit zu einer geringeren Auswahl, weniger Innovation und höheren Preisen für die Verbraucher geführt haben.

Amazon hat versucht, die Bedenken der Kommission auszuräumen, indem es angeboten hat, die in seinen laufenden Verträgen enthaltenen einschlägigen Klauseln nicht mehr durchzusetzen oder zu ändern und solche Klauseln nicht in künftige Vereinbarungen mit Verlagen aufzunehmen. In Reaktion auf Rückmeldungen von betroffenen Marktteilnehmern über die Eignung der von Amazon ursprünglich angebotenen Verpflichtungen hatte das Unternehmen seinen Vorschlag überarbeitet.

Die Kommission ist heute zu dem Schluss gekommen, dass die geänderte endgültige Fassung der Verpflichtungen eine zeitnahe, wirksame und umfassende Lösung für die festgestellten wettbewerbsrechtlichen Probleme bietet.

Konkret hat Amazon folgende Verpflichtungen angeboten:

  • Amazon setzt (i) keine Klauseln durch, die Verlage verpflichten, Amazon vergleichbare preisliche und nichtpreisliche Konditionen anzubieten wie jene, die den Wettbewerbern von Amazon angeboten werden, und (ii) keine Klauseln durch, die Verlage verpflichten, Amazon über solche Konditionen zu informieren. Von den Verpflichtungen betroffen sind vor allem die Bedingungen im Zusammenhang mit alternativen/neuen Geschäftsmodellen Veröffentlichungsdatum und E-Book-Katalog, Merkmalen von E-Books, Sonderangeboten, Agenturpreis, Agenturprovision und Großhandelspreis.

  • Amazon ermöglicht es Verlagen, E-Book-Verträge zu beenden, die eine Klausel enthalten, die Preisnachlässe für E-Books mit dem Einzelhandelspreis eines bestimmten E-Books auf einer konkurrierenden Plattform verbindet („Discount Pool Provision“). Verlage haben das Recht, diese Verträge innerhalb einer Frist von 120 Tagen schriftlich zu kündigen.

  • Amazon nimmt in neue E-Book-Verträge mit Verlagen keine der obengenannten Klauseln, einschließlich „Discount Pool Provision“, auf.

Die Verpflichtungen gelten für einen Zeitraum von fünf Jahren und beziehen sich auf sämtliche E-Books in allen Sprachen, die von Amazon im EWR vertrieben werden.

Sollte Amazon sich nicht an die Verpflichtungen halten, könnte die Kommission eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10 Prozent des Jahresgesamtumsatzes des Unternehmens verhängen, ohne einen Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften nachweisen zu müssen.

(EU-Kommission)

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