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Autohersteller ändern Vertriebsregeln auf Druck des Bundeskartellamts

Drei Autohersteller hatten die Zusammenarbeit ihrer Markenhändler mit Neuwagenportalen im Internet stark eingeschränkt. Auf Intervention des Bundeskartellamtes wurden die Beschränkungen aufgehoben.
Von Redaktion
16. Dezember 2015

Nun haben die Unternehmen ihre entsprechenden Vertriebsregeln überarbeitet, die Kartellbehörde hat das Verfahren eingestellt.

Das Bundeskartellamt hatte im Frühjahr diesen Jahres Verfahren gegen Ford, Opel und Peugot Citroën (PSA) wegen wettbewerbsbeschränkender Regelungen eingeleitet.

Die Fahrzeughersteller hatten „Internetstandards“ eingeführt. Diese regelten die Vermittlung von Endkunden an die Markenhändler über sogenannte internetbasierte Neuwagenportale. Bei Verstoß gegen die Internetstandards drohte den Händlern der Verlust eines nicht unerheblichen Teils ihrer Boni bzw. ihrer Verkaufshilfen.

Bei seinen Ermittlungen konzentrierte sich das Bundeskartellamt auf die beiden großen Neuwagenportale autohaus24 und MeinAuto. Auf den Internetseiten dieser beiden Portale konfiguriert ein Endkunde seinen Wunschwagen (Marke, Modell, Ausstattungsmerkmale) und erhält eine Preisindikation für dieses Fahrzeug. Nach Beratung erteilt der Endkunde dem Portal einen Vermittlungsauftrag.

Das Portal sucht daraufhin den passenden Händler, der dem Endkunden das Wunschauto zu dem von ihm gewünschten Preis anbieten kann. Bei erfolgreicher Vermittlung erhält das Portal vom Händler eine Provision. Der Vertragsabschluss und die weitere Abwicklung des Geschäfts erfolgt anschließend direkt zwischen dem Autohändler und dem Endkunden.

Die von den Herstellern eingeführten Internetstandards hatten zur Folge, dass die Händler ihre Zusammenarbeit mit den Portalen weitestgehend einschränkten, da sie ansonsten eine (teilweise erhebliche) Reduktion ihrer Bonuszahlungen befürchten mussten.

Im Rahmen des Verfahrens erklärten sich Ford, Opel und Peugeot Citroën dazu bereit, ihre Internetstandards dahingehend zu ändern, dass sie nicht den Vertrieb von Neuwagen über internetbasierte Neuwagenportale erfassen, die nach dem oben genannten Prinzip funktionieren.

Das Bundeskartellamt hat die Verfahren gegen die Hersteller daher ohne förmlichen Beschluss eingestellt.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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